Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Pflicht des Unternehmers, über seine Identität zu informierenveröffentlicht am 22. März 2018
BGH, Urteil vom 18.10.2017, Az. I ZR 84/16
§ 5a Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Identität des Unternehmers), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Werbung unvollständig oder irreführend?
Müssen Sie sich deshalb gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie selbst gegen einen Mitbewerber vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Hamburg: Die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer begründet noch keine Irreführung von Verbrauchernveröffentlicht am 15. März 2018
LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2018, Az. 416 HKO 196/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG
Die Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Hamburg – Keine Irreführung durch Rechtsansichten).Sollen Sie Verbraucher getäuscht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung, z.B. von einem Verbraucherschutzverband, erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Stuttgart: Wertgrenze von einem Euro im Heilmittelrecht besteht auch bei Geschenken an Fachkreiseveröffentlicht am 28. Februar 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018, Az. 2 U 39/17
§ 7 HWGDie Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Werbegeschenke an Fachkreise), die Pressemitteilung vom 22.02.2018 finden Sie nachfolgend:
Sollen Sie unzulässige Geschenke oder Rabatte gewährt haben?
Müssen Sie sich deshalb gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie selbst gegen einen Mitbewerber vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Hamm: Die Werbung für Komplettküchen mit Elektrogeräten muss Hersteller und Typenbezeichnungen nennenveröffentlicht am 27. Februar 2018
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, Az. 4 U 174/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UWGDie Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier besprochen (OLG Hamm – Werbung Komplettküche), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Fehlen in Ihrer Werbung Pflichtangaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Anspielung auf olympische Ringe in Grillwerbung ist zulässigveröffentlicht am 26. Februar 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2018, Az. 2 U 109/17
§ 3 Abs. 1 OlympSchG, § 5 Abs. 1 OlympSchG
Die Entscheidung finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (OLG Stuttgart – Grillwerbung mit Olympiasymbol).Werben Sie mit geschützten Zeichen oder Begriffen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- BGH: Wann ist eine Packung eine „Mogelpackung“? / Zur Tiegelgröße bei Cremesveröffentlicht am 21. Februar 2018
BGH, Urteil vom 11.10.2017, Az. I ZR 78/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 308 Abs. 1 ZPO; § 7 Abs. 2 EichG; § 43 Abs. 2 MessEG; Art. 20 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Mogelpackung); den Volltext unten:Wird Ihnen Täuschung von Verbrauchern vorgeworfen?
Sollen Sie ein Produkt irreführend beworben haben und haben nun eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Reichweite eines Unterlassungsgebots / Kerngleicher Verstoßveröffentlicht am 5. Februar 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.11.2017, Az. 6 W 95/17
§ 890 ZPO
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Reichweite Unterlassungsgebot); den Volltext unten:Sollen Sie gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen haben?
Liegt gegen Sie aufgrund einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage ein vertragliches oder gerichtliches Unterlassungsgebot vor? Sollen Sie dagegen verstoßen haben und deshalb eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Dortmund: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 23. Januar 2018
LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2017, Az. 10 O 13/17
§ 8 UWG, 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Dortmund – Verlängerte Rabattaktion).Soll eine Ihrer Werbeaktionen unzulässig sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Wir helfen Ihnen, bevor es eskaliert. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut.
- BGH: Werbung mit gesundheitsbezogener Angabe „Detox“ nur bei wissenschaftlicher Absicherungveröffentlicht am 19. Januar 2018
BGH, Beschluss vom 06.12.2017, Az. I ZR 167/16
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006Die Zusammenfassung dieser BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Werbung mit gesundheitsbezogener Angabe „Detox“ nur bei wissenschaftlicher Absicherung); den Volltext unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Werbung für Nahrungsergänzungsmittel erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Wuppertal: Werbung mit falscher DIN-Norm ist irreführendveröffentlicht am 3. Januar 2018
LG Wuppertal, Urteil vom 05.02.2016, Az. 12 O 135/15
§ 3 Abs.1 UWG, § 5 Nr. 1 UWG, § 8 Abs.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 242 BGB
Das Urteil des LG Wuppertal haben wir hier besprochen (LG Wuppertal – Angabe falscher DIN-Norm), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Haben Sie DIN-Normen in Ihre Werbung einbezogen?
Sollen diese falsch oder aus anderen Gründen unzutreffend sein und Sie haben deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Produktwerbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, ggf. noch am gleichen Tag.