Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: „Rabatt für fast alles“ ohne Information über die konkreten Einschränkungen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. Mai 2018
OLG München, Urteil vom 08.02.2018, Az. 6 U 403/17
§ 3 UWG, § 5a UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier zusammengefasst (OLG München – Rabatt für fast alles), den Volltext finden Sie nachfolgend:Enthält Ihre Werbung ungenaue Angaben?
Oder fehlen bei der Beschreibung Ihrer Werbeaktion wesentliche Informationen? Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: Werbung auf Instagram muss ausreichend gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 26. April 2018
LG Hagen, Beschluss vom 29.11.2017, Az. 23 O 45/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 4 UWG, § 6 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG; § 6 Abs. 2 TMG; Art. 10 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO; Art. 7 LMIV; § 11 Abs. 1 LFGB; § 58 RStV NW
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Hagen finden Sie hier (LG Hagen – Werbung auf Instagram), den Volltext unten:Verstößt Ihre Werbung gegen gesetzliche Vorschriften?
Dann droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Wir prüfen gern für Sie, ob Ihre Werbung rechtmäßig ist oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Bielefeld: Die Bewerbung eines Bieres mit einer unzutreffenden Herkunftsangabe ist irreführendveröffentlicht am 23. April 2018
LG Bielefeld, Urteil vom 02.03.2018, Az. 17 O 76/17
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des LG Bielefeld haben wir hier zusammengefasst (LG Bielefeld – Bierwerbung mit Herkunft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie mit falschen Tatsachen für Ihr Produkt geworben?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Amberg: Unlautere Bewerbung eines Handwerksgewerbes, wenn keine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegtveröffentlicht am 19. April 2018
LG Amberg, Endurteil vom 21.11.2016, Az. 41 HK O 755/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1, Anlage A Nr. 1 und 10 HwO
Die Entscheidung des LG Amberg finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Amberg – Werbung Handwerk).Fehlen Ihnen Zulassungen oder haben Sie nicht zutreffende Angaben diesbezüglich getätigt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband oder Mitbewerber erhalten und sollen Ihre Werbung einstellen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG Bochum: Informationspflichten für Händler bei eBay-Kleinanzeigenveröffentlicht am 18. April 2018
LG Bochum, Urteil vom 26.07.2016, Az. I-17 O 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier besprochen (LG Bochum – Informationen bei eBay-Kleinanzeigen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Fehlen bei Ihnen fernabsatzrechtliche Informationen?
Handeln Sie gewerblich in einem Onlineshop oder auf einer Onlinehandelsplattform und sollen gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erteilt haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Markeveröffentlicht am 17. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.03.2018, Az. 6 U 180/17
§ 5 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Marke), den Volltext unten:Benutzen Sie eine irreführende Bezeichnung für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung?
Wurden Sie deshalb mittels einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage zur Unterlassung aufgefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Hannover: Irreführende Wirkungsaussage bei Zahnpasta gegen Vitamin B12-Mangelveröffentlicht am 12. April 2018
LG Hannover, Urteil vom 09.05.2017, Az. 32 O 76/16
§ 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 3a UWG; Art. 2 Anhang 3 EUV 655/2013
Die Entscheidung des LG Hannover finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Hannover – Zahnpasta mit B12).Verwenden Sie irreführende Wirkungsaussagen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband oder Mitbewerber erhalten und sollen Ihre Aussagen wissenschaftlich nachweisen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Nachahmung einer Produktausstattung kann auch bei Aufdruck einer unterscheidungskräftigen Wortmarke wegen Rufausbeutung unlauter seinveröffentlicht am 11. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.02.2018, Az. 6 W 14/18
§ 4 Nr. 3b UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Nachahmung Produktausstattung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie ein Produkt nachgeahmt haben?
Ist ein Mitbewerber der Auffassung, dass Ihre Nachahmung rechtswidrig ist, weil sie rufschädigend oder rufausbeutend ist und haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Oldenburg: Kunden-Sternebewertung für Hotel bei booking.com ist keine Werbung mit DEHOGA-Sterneklassifizierungveröffentlicht am 6. April 2018
LG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2018, Az. 12 O 1857/17 – nicht rechtskräftig
§ 339 S.2 BGB
Die Entscheidung des LG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Oldenburg – Sternebewertung für Hotels), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird eine hohe Vertragsstrafe von Ihnen verlangt?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun gegen diese verstoßen haben? Werden deshalb von Ihnen eine oder mehrere Vertragsstrafen in empfindlicher Höhe gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Karlsruhe: Unzulässige Werbung für ein diätetisches Lebensmittel als Gedächtnismedizinveröffentlicht am 29. März 2018
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2017, Az. 6 U 59/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; Art. 7 Abs. 3, Abs. 4a LMIV; Art. 5 HCVO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Lebensmittel als Gedächtnismedizin), den Volltext unten:Wurden Sie wegen der Werbung für ein Lebensmittel abgemahnt?
Haben Sie wegen angeblich unzutreffender oder nicht erlaubter Werbeaussagen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.