Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Wer als Blogger für Mode und Kosmetik wirbt, muss kommerziellen Hintergrund anzeigen / Influencer Marketingveröffentlicht am 2. Januar 2018
KG Berlin , Urteil vom 11.10.2017, Az. 5 W 221/17
§ 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWGDiese Entscheidung haben wir hier (KG Berlin – Wer als Blogger für Mode und Kosmetik wirbt, muss kommerziellen Hintergrund anzeigen / Influencer Marketing) für Sie zusammengefasst; den Volltext finden Sie unten:
Bloggen Sie? Sind Sie Influencer und benötigen Sie anwaltliche Hilfe?
Haben Sie schon eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Mode- und Kosmetikwerbung absichern lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Frankfurt a.M.: Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässigveröffentlicht am 8. Dezember 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.11.2017, Az. 6 U 164/16
§ 78 AMGDas Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – keine Gutscheine vom Apotheker), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Wird Ihnen eine unlautere oder rechtswidrige Bewerbung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihren Shop bzw. Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- KG Berlin: Unzulässige Werbeaussagen zur „Stärkung des Immunsystems“veröffentlicht am 7. Dezember 2017
KG Berlin, Urteil vom 18.07.2017, Az. 5 U 132/15
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 11 – Art. 19 EGV 1924/2006; § 3a UWG; § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Stärkung des Immunsystems), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie auf unzulässige Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel geworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- BGH: Die Angabe „mild gesalzen“ ist eine unzulässige Werbung mit einem reduzierten Nährstoffanteilveröffentlicht am 4. Dezember 2017
BGH, Urteil vom 18.05.2017, Az. I ZR 100/16
Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 9 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – vergleichende nährwertbezogene Angabe), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie mit falschen nährwertbezogenen Angaben geworben haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG München I: Die Angabe „Bald verfügbar“ ist als Liefertermin zu ungenauveröffentlicht am 29. November 2017
LG München I, Urteil vom 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16
§ 3 UWG, § 3a UWG; § 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB
Das Urteil des LG München haben wir hier zusammengefasst (LG München – Termin für Warenlieferung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen nicht oder zu unbestimmt erteilt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihren Onlineshop bzw. Auftritt auf einer Handelsplattform vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung für ein Bachblüten-Präparat mit gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 24. November 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2017, Az. I-20 U 120/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 10 Abs. 1 HCVO; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 7 Abs. 1 a) und b), Abs. 4 LMIV
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Werbung Bachblüten-Präparat), den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen unlautere Werbung für Heilmittel vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: § 21a Abs. 3 und 4 VTabakG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG darveröffentlicht am 17. November 2017
BGH, Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 117/16
§ 3a UWG, § 19 Abs. 2, 3 TabakerzG, § 21a Abs. 3, 4 VTabakGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten. Hierzu haben wir eine kurze Zusammenfassung verfasst, welche Sie hier finden (BGH – § 21a Abs. 3 und 4 VTabakG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar).
Haben Sie unerlaubt für Tabakprodukte geworben?
Haben Sie wegen Ihrer Tabakwerbung eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbeaussagen vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: „Hält bis zu 12 Monate“ ist eine irreführende Werbung für einen Displayschutzveröffentlicht am 17. November 2017
LG Hagen, Urteil vom 26.10.2017, Az. 21 O 90/17
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 UWG
Das Urteil des LG Hagen haben wir hier zusammengefasst (LG Hagen – Irreführende Werbung für Displayschutz), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine Eigenschaft des von Ihnen vertriebenen Produkts irreführend dargestellt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbeaussagen vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Der Rückruf von Produkten kann bei wettbewerbswidriger Werbung Teil der Unterlassungsverpflichtung seinveröffentlicht am 9. November 2017
BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 208/15
§ 278 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 449 BGB; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Das Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Produktrückruf bei wettbewerbswidriger Werbung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Drohen Ihnen Vertragsstrafen?
Sie haben nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, sind sich aber nicht über den Umfang Ihrer Pflichten im Klaren? Oder wurden Sie bereits zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen aufgefordert? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung eines Telefonanbieters mit „Das beste Netz“veröffentlicht am 7. November 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 3 U 253/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Das beste Netz). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Soll Ihre Werbung mit einem Testsieg Verbraucher in die Irre führen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.