Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Eine CE-Zertifizierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Werbeaussageveröffentlicht am 3. November 2017
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017, Az. 2 U 154/16
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 3 HWG
Das Urteil des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – CE-Zertifizierung für Medizinprodukte), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie streitige oder unwahre Angaben zu einem Medizinprodukt getätigt haben?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil die Werbeaussagen irreführend sein sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: Voraussetzungen einer zulässigen Werbung auf Instagramveröffentlicht am 1. November 2017
LG Hagen, Urteil vom 13.09.2017, Az. 23 O 30/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG; § 6 Abs. 2 TMG; Art. 10 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO; Art. 7 LMIV; § 11 Abs. 1 LFGB; § 58 RStV NWDen Volltext der Entscheidung des LG Hagen finden Sie nachstehend; eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Hagen – Werbung in Social Media).
Haben Sie ungekennzeichnet geworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Haben Sie Fragen zur Differenzierung von Berichterstattung und Werbung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- LG Konstanz: Veganer Käse ohne Milch darf nicht als Käse bezeichnet werdenveröffentlicht am 26. Oktober 2017
LG Konstanz, Urteil vom 22.06.2017, Az. 7 O 25/16 KfH
§ 3 Abs. 1; § 3a UWG; Art. 78 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit c) der VO (EU) 1308/2013 i. V. m. Anhang VII Teil III Nr. 5 Abs. 1Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Konstanz – Kein veganer Käse). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen eine falsche Kennzeichnung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Celle: Hashtag #ad kennzeichnet Werbung in sozialen Medien nicht ausreichendveröffentlicht am 25. Oktober 2017
OLG Celle, Urteil vom 08.06.2017, Az. 13 U 53/17
§ 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG
Das Urteil des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Werbung auf Instagram), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen Schleichwerbung vorgeworfen?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Werbung nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet war? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Wuppertal: Die Bewerbung eines indizierten Spiels durch Abbildung der Verpackung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. Oktober 2017
LG Wuppertal, Urteil vom 19.05.2017, Az. 12 O 22/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG
Den Volltext des Beschlusses des LG Wuppertal finden Sie nachstehend; eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Wuppertal – Werbung für indiziertes Spiel).Sollen Sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Haben Sie Fragen zur Zulässigkeit bestimmter Produkte für den freien Verkauf? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- OLG München: Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Kopfschmerzmittels mit Erfolgsversprechenveröffentlicht am 19. Oktober 2017
OLG München, Urteil vom 04.05.2017, Az. 29 U 335/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 S. 2 HWG; § 22 Abs. 2 AMG, § 105 Abs. 4a AMG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG München – Werbung für Kopfschmerzmittel). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Hält Ihr Produkt nicht, was es verspricht?
Oder macht Ihnen ein Konkurrent jedenfalls diesen Vorwurf und Sie haben deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung „Holunderblüte“ nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthältveröffentlicht am 18. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.09.2017, Az. 6 U 109/17
Art. 7 Abs. 1 LMIV
Den Beschluss des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Holunderblütenextrakt), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Ihre Produkte falsch oder missverständlich gekennzeichnet sein?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Angaben auf Ihren Produkten oder in Ihrer Werbung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Zur Werbung mit einer Studie für ein zugelassenes Medikamentveröffentlicht am 17. Oktober 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 03.08.2017, 3 U 32/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWG
Das Urteil des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Werbung mit Studie), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Wird Ihre Bewerbung eines Arzneimittels als irreführend angesehen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Sind Sie der Auffassung, dass gar kein Verstoß vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Eine Unterlassungsverpflichtung kann auch den Rückruf von Produkten beinhaltenveröffentlicht am 13. Oktober 2017
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2017, Az. 3 W 3/17
§ 8 Abs. 1 UWG
Den Volltext des Beschlusses des OLG Hamburg finden Sie unten; eine Zusammenfassung haben wir hier (OLG Hamburg – Rückruf von Produkten) für Sie.Müssen Sie neben der Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens noch andere Pflichten erfüllen?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder wurde Ihnen per einstweiliger Verfügung ein bestimmtes Verhalten untersagt? Ist unklar, ob Sie gegen diese Verpflichtung möglicherweise verstoßen haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als „Zentrum“ kann irreführend seinveröffentlicht am 12. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.08.2017, Az. 6 U 35/17
§ 3 UWG, § 5 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – irreführende Geschäftsbezeichnung). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Soll die Bewerbung Ihres Geschäfts oder Ihrer Produkte irreführend sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.