Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der Bewertungsmaßstäbeveröffentlicht am 30. August 2021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.04.2021, Az. 6 W 26/21
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWGZur Zusammenfassung hier (OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der Bewertungsmaßstäbe); zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagtveröffentlicht am 3. Mai 2019
LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 52 O 33/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Meine Besprechung finden Sie hier (LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagt). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Wird Ihnen unerlaubte Telefonwerbung vorgeworfen?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 7. Februar 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18
§ 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Einstweilige Verfügung gegen Wirksamkeitsaussagen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Heilmittelwerbung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Zu den Anforderungen an die Auffindbarkeit und Deutlichkeit von Garantiebedingungenveröffentlicht am 21. Januar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2018, Az. 12 O 204/17
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 UWG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Aufklärung über Garantiebedingungen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werbung mit Garantien
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder müssen sich in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, weil Sie angeblich nicht korrekt mit Garantien geworben haben? Oder wollen Sie Ihre alte/neue Werbung prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit nur Teilen eines Testergebnisses ist irreführendveröffentlicht am 18. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2018, Az. 6 U 127/17
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Werbung mit unvollständigem Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Fragen zur korrekten Werbung mit Testergebnissen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Ihre Werbung nicht korrekt sein soll und Verbraucher in die Irre führt? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um genau dies zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Stuttgart: Eine Apotheken-Homepage darf nicht für bestimmte Produkte werbenveröffentlicht am 15. Januar 2019
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018, Az. 2 U 41/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 10 Abs. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Stuttgart finden Sie hier (OLG Stuttgart – Unzulässige Produktwerbung durch Apotheke), den Volltext unten:Soll Ihre Werbung oder Ihr Internetauftritt gegen gesetzliche Verbote verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Karlsruhe: Zur Angabe der Inhaltsstoffe beim Angebot von Kosmetikprodukten im Internetveröffentlicht am 10. Januar 2019
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17
§ 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe haben wir hier besprochen (OLG Karlsruhe – Information über Inhaltsstoffe bei Kosmetikprodukten), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für Ihre Produkte spezielle Angaben machen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich Informationspflichten verletzt oder missachtet haben? Wollen Sie gleichzeitig prüfen lassen, ob das weitere Angebot rechtskonform ist? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Dortmund: Der Hersteller von Elektrohaushaltsgeräten muss auch bei „No-Name“-Produkten genannt werdenveröffentlicht am 7. Januar 2019
LG Dortmund, Urteil vom 24.10.2018, Az. 10 O 15/18
§ 5a UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Dortmund finden Sie hier (LG Dortmund – Herstellerangabe bei Elektrogeräten), den Volltext unten:Sollen Sie unzureichende Angaben für Ihre Produkte gemacht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten, z.B. wegen einer Irreführung durch Unterlassung und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Nürnberg: Die Werbung für eine Komplettbrille mit dem Zusatz „Fassung geschenkt“ kann zulässig seinveröffentlicht am 20. Dezember 2018
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2018, Az. 3 U 881/18
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, Anhang Nr. 21 zu § 3 Abs. 3 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Brillenwerbung mit „Fassung geschenkt“), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen gesetzliche Vorschriften?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und wollen klären lassen, ob Ihr Verhalten rechtmäßig und wettbewerbskonform war? Oder wollen Sie Ihre geplante Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Anforderungen an einen Sternchenhinweis im Blickfangveröffentlicht am 11. Dezember 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2018, Az. 6 U 77/18
§ 5 UWGDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Sternchenhinweis mit Mouse-Over-Effekt), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Ist Ihr Sternchenhinweis ausreichend zur Vermeidung einer Irreführung?
Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Verbraucher durch Ihre Werbung angeblich getäuscht werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.