Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Die Werbung „15 % Rabatt auf alle Artikel“ mit Sternchenhinweis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Oktober 2018
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2018, Az. 4 U 4/18
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDie Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier besprochen (OLG Hamm – Rabatt auf alle Artikel), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Ist Ihre Rabattwerbung nicht eindeutig?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern erhalten und müssen Ihre Werbung ändern? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Aschaffenburg: Irreführende Facebook-Werbung für eine Fahrschuleveröffentlicht am 5. Oktober 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 12.07.2016, Az. 2 HK O 38/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung Fahrschule), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werben Sie für Leistungen, die Sie tatsächlich nicht erbringen (können)?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung wegen irreführenden Verhaltens erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Auch jetzt noch können wir Ihnen helfen. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Darmstadt: Irreführende Werbung von Handwerksbetrieben mit nicht vorhandenen Niederlassungenveröffentlicht am 2. Oktober 2018
LG Darmstadt, Urteil vom 25.05.2018, Az. 14 O 43/17
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Darmstadt finden Sie hier (LG Darmstadt – Werbung Niederlassung), den Volltext unten:Werden Kunden über Eigenschaften Ihres Geschäfts in die Irre geführt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich um eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage kümmern? Möchten Sie Ihre Werbung auf (weitere) Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Bielefeld: Irreführende Nährwertangaben auf Müsliverpackungenveröffentlicht am 28. September 2018
LG Bielefeld, Urteil vom 08.08.2018, Az. 3 O 80/18
Art. 30 Abs. 3 b) LMIV, Art. 33 Abs. 2, UAbs. 2 LMIV, Art. 34 Abs. 3 LMIV
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Bielefeld finden Sie hier (LG Bielefeld – Kalorienangaben bei Müsli), den Volltext unten:Haben Sie Kennzeichnungsvorschriften bei Lebensmitteln nicht beachtet?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung erhalten oder müssen sich um eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage kümmern? Möchten Sie klären lassen, welche Kennzeichnungsvorschriften für Sie gelten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Ein „Extra-Heft“ als Beilage muss kein eigenständiges Heft seinveröffentlicht am 27. September 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2018, Az. 3 U 268/16
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Extra-Heft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werden Ihnen irreführende Bezeichnungen vorgeworfen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und sollen Ihre Produkte ändern? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Gutscheinversand kann unzulässige E-Mail-Werbung seinveröffentlicht am 24. September 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.03.2018, Az. 2-03 O 372/17
§ 7 UWGDie Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (LG Frankfurt – Werbe-E-Mail mit Gutschein), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Wenn das Kundenanschreiben zum Spam wird
Haben Sie wegen Ihrer E-Mail-Kontakte zu Kunden eine Abmahnung erhalten, weil es sich zum unzulässigen Spam handeln soll? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Irreführung bei der Werbung mit einer betrieblichen Herkunft („Original Ettaler Kloster Glühwein“)veröffentlicht am 20. September 2018
LG München I, Urteil vom 24.04.2018, Az. 33 O 4186/17
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; Art. 7 VO (EU) Nr. 1169/2011
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG München I finden Sie hier (LG München – Werbung mit betrieblicher Herkunft), den Volltext unten:Ist die Bezeichnung Ihres Produkts unlauter oder rechtsverletzend?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, welche Bezeichnungen Sie verwenden dürfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: Eine nachschaffende Nachahmung durch einen Luxusartikelhersteller ist nicht unlauter, wenn nicht über die Herkunft getäuscht wirdveröffentlicht am 18. September 2018
OLG München, Urteil vom 12.07.2018, Az. 29 U 1311/18
§ 4 Nr. 3a, Nr. 3b UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Nachschaffende Nachahmung eines Schuhmodells), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Produkte Ihrer Konkurrenz nachgeahmt haben?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder werden Ihre Produkte von einem Dritten plagiiert und Sie möchten dagegen vorgehen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbs-, Design- und Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehenveröffentlicht am 12. September 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 166/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier zusammengefasst (OLG Köln – Werbung mit Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei einer Werbung mit Testsiegern?
Haben Sie wegen der Darstellung Ihrer Produkte eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Oder möchten Sie Ihre Werbung vorab auf mögliche Verstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Gebrauchte Ware muss ausreichend als „gebraucht“ ausgewiesen werden / „Refurbished Certificate“ reicht nichtveröffentlicht am 5. September 2018
LG München I, Endurteil vom 30.07.2018, Az. 33 O 12885/17
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 5 a Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 UWG; Art. 7 UGP-RL; Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB , § 4 Abs. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG München I – Kennzeichnung von gebrauchter Ware), den Volltext unten:
Enthält Ihr Angebot eine unzureichende Artikelbeschreibung?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Artikelbeschreibung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.