Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bei einer Unternehmensänderung kann die Weiterführung von Bewertungen und „Likes“ des früheren Unternehmens irreführend seinveröffentlicht am 1. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Weiterführung von Likes), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie mit irreführenden Bewertungen Werbung betreiben?
Haben Sie wegen einer Werbung mit Likes, Sternen oder anderen Bewertungen bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamburg: Keine Werbung mit „Kausaltherapie“, wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wirdveröffentlicht am 31. Juli 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2018, Az. 3 U 96/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie hier (OLG Hamburg – Werbung Kausaltherapie), den Volltext des Urteils unten:Verwenden Sie unzutreffende Begriffe in Ihrer Werbung?
Haben Sie wegen einer Irreführung oder Falschangabe in der Werbung eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Werbung mit Preisnachlässen muss auf Ausnahmen hinweisenveröffentlicht am 25. Juli 2018
BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 153/16
§ 5a Abs. 2 UWGDie Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Geschenkte Mehrwertsteuer), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Verstößt Ihre Werbeaktion gegen wettbewerbs- oder verbraucherrechtliche Vorschriften?
Sollen Sie Kunden in die Irre geführt oder nicht ordnungsgemäß informiert haben und haben deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- KG Berlin: Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittelveröffentlicht am 17. Juli 2018
KG Berlin, Urteil vom 23.01.2018, Az. 5 U 126/16
§ 3a UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG; Art. 14 Abs. 1 lit. a LMIV, Art. 9 Abs. 1 lit. b, lit. c, lit. g und lit. h LMIV
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Online-Kennzeichnung von Lebensmitteln), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie wegen der Kennzeichnung von Lebensmitteln im Internet eine Abmahnung erhalten?
Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- BGH: Der Slogan „gewohnt gute Qualität“ ist keine Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmalveröffentlicht am 13. Juli 2018
BGH, Urteil vom 15.02.2018, Az. I ZR 243/16
§ 139 ZPO, § 286 A ZPO; § 4 Nr. 3 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Gewohnt gute Qualität), den Volltext des Urteils unten:Ist die Anpreisung Ihrer Leistungen wettbewerbswidrig?
Haben Sie wegen eines Werbeslogans in Ihrem Internetauftritt oder in einer Anzeige eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungenveröffentlicht am 11. Juli 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2018, Az. 6 U 46/17
§ 10 AMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Wirksamkeitsangaben für Arzneimittel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei der Kennzeichnung von Arznei-, Heil- oder Nahrungsergänzungsmitteln?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Angaben bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG München: „Bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabeveröffentlicht am 10. Juli 2018
OLG München, Urteil vom 17.05.2018, Az. 6 U 3815/17
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EGBGB
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG München finden Sie hier (OLG München – „Bald verfügbar“ reicht nicht als Liefertermin), den Volltext des Urteils unten:Wird Ihnen die Irreführung von Verbrauchern vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Werbung oder einer AGB-Klausel Ihres Internetauftritts eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Köln: Wirbt eine Firma mit „Größter Zweiradfachmarkt“, muss sie auch über die größte Verkaufsfläche verfügenveröffentlicht am 5. Juli 2018
LG Köln, Urteil vom 08.05.2018, Az. 31 O 178/17
§ 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – Werbung größter Fachmarkt), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Spitzenstellungswerbung faktisch falsch sein?
Oder haben Sie den Verdacht, dass ein Konkurrent mit seinen Behauptungen nicht ganz ehrlich ist? Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder wollen Sie entsprechend gegen jemanden vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG München I: Fehlende Informationen über wesentliche Merkmale von Waren sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Mai 2018
LG München I, Urteil vom 04.04.2018, Az. 33 O 9318/17
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 312j Abs. 2 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Die Entscheidung des LG München haben wir hier besprochen (LG München – Wesentliche Merkmale von Waren), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten haben?
Haben Sie wegen fehlender Pflichtinformationen eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Pflichtinformationen bei der Werbung mit einer Garantieveröffentlicht am 15. Mai 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.01.2018, Az. 6 U 150/17
§ 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 443 BGB, § 477 BGB; § 938 ZPO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Garantiewerbung), den Volltext unten:Genügt Ihre Garantiewerbung den gesetzlichen Vorgaben?
Ist dies nicht der Fall, weil vorgeschriebene Informationen fehlen, drohen Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Wir prüfen gern für Sie, ob Ihre Werbung rechtmäßig ist oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.