Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Wer irrtümlich mit Preis wirbt und dann nur zu höherem Preis liefern will betreibt wettbewerbswidrige Irreführungveröffentlicht am 28. Dezember 2022
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022, Az. 6 U 276/21
§ 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 8 UWGDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei DAMM LEGAL, und zwar hier OLG Frankfurt a.M.: Wer irrtümlich mit Preis wirbt und dann nur zu höherem Preis liefern will betreibt wettbewerbswidrige Irreführung. Den Volltext der Entscheidung können Sie unten lesen: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung ohne Konkretisierung des Konkurrenzpoduktes nicht unlauterveröffentlicht am 25. Mai 2022
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2021, Az. 6 U 181/20, 6 W 3/21
§ 3 UWG, § 6 Abs 1 UWGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung einiger entscheidungserheblicher Aspekte finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung ohne Konkretisierung des Konkurrenzpoduktes nicht unlauter).
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem Wettbewerbsverstoß? Rufen Sie mich an: 04321 / 63 99 53 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Wettbewerbsverhältnis bei Onlinebestellung mit Warenabholung vs. Versandveröffentlicht am 6. Januar 2022
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2021, Az. 6 U 81/21
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Die in vielerlei Hinsicht interessante Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. wurde für Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Zum Wettbewerbsverhältnis bei Onlinebestellung mit Warenabholung vs. Versand) zusammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:Rechtsanwalt bei Wettbewerbsverletzung (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz)
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem Wettbewerbsverstoß? Rufen Sie mich an: 04321 / 63 99 53 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur rechtsmissbräuchlichen Höhe des Streitwerts bei UWG-Sachenveröffentlicht am 4. Januar 2022
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.11.2021, Az. 6 W 90/21
§ 8c Abs 2 Nr 3 UWG, § 51 GKGDie Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Zur rechtsmissbräuchlichen Höhe des Streitwerts bei UWG-Sachen). Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt bei Wettbewerbsverstoß (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz)
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine markenrechtliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem markenrechtlichen Verstoß? Rufen Sie mich gleich an: 04321 / 63 99 53 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der Bewertungsmaßstäbeveröffentlicht am 30. August 2021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.04.2021, Az. 6 W 26/21
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWGZur Zusammenfassung hier (OLG Frankfurt a.M.: Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der Bewertungsmaßstäbe); zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Keine Grundpreisangabe für Lichtschlauch/LED-Schlauch erforderlich, wohl aber für Reinigungsmittelveröffentlicht am 18. Mai 2021
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2015, Az. 4 U 191/14
§ 2 Abs. 1 PAngV, § 3 UWGDie Besprechung der Karlsruher Entscheidung finden Sie hier (OLG Karlsruhe: Keine Grundpreisangabe für Lichtschlauch/LED-Schlauch erforderlich, wohl aber für Reinigungsmittel). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Vertragsstrafe? Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Irreführende Kundenbewertungen bei Amazon stellen keine Werbungveröffentlicht am 27. April 2021
BGH, Urteil vom 20.02.2020, Az. I ZR 193/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWGEine umfassende Besprechung der Entscheidung finden Sie hier, auf der Kanzlei-Hauptseite (BGH: Irreführende Kundenbewertungen bei Amazon stellen keine Werbung). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie doch einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Düsseldorf: Zur Irreführung, wenn ein Unternehmen mit dem Zusatz „Anstalt“ auftrittveröffentlicht am 23. April 2021
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 U 37/18
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGEine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung, die sich auch mit einer Aufbrauchfrist befasst, finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Zur Irreführung, wenn ein Unternehmen mit dem Zusatz „Anstalt“ auftritt). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Vertragsstrafe? Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Wer mit „Acryl“ statt „Polyacryl“ wirbt, begeht keinen spürbaren Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 16. April 2021
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2021, Az. 6 U 256/19
§ 3 UWG, § 3a UWG, Art. 5 TextilKennzVO, Art. 15 TextilKennzVO, Art. 16 TextilKennzVODie Zusammenfassung dieses Frankfurter Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Wer mit „Acryl“ statt „Polyacryl“ wirbt, begeht keinen spürbaren Wettbewerbsverstoß). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Aufbrauchfrist kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren bewilligt werdenveröffentlicht am 4. März 2021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.01.2020, Az. 6 W 116/19
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWGDieser Frankfurt Beschluss wurde auf der Hauptseite der Kanzlei besprochen (OLG Frankfurt a.M.: Aufbrauchfrist kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren bewilligt werden). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (dazugehörig: Wettbewerbsrecht)
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.