Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache ist wettbewerbswidrig / Anhang I TextilKennzVveröffentlicht am 26. Oktober 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2018, Az. 2 U 55/18
§ UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, Art. 11 EU-VO Nr. 1007/2011 (Textilkennzeichnungsverordnung), Art. 16 Abs. 1 EU-VO Nr. 1007/2011Hier werden zwei Aspekte der Entscheidung des Stuttgarter Senats kurz besprochen (OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache entgegen Anhang I TextilKennzV ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machenveröffentlicht am 22. Oktober 2020
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2020, Az. 3 W 45/20
§ 3a UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbGDie Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg bespreche ich hier (OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machen). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Fragen zum Arzneimittelrecht
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. Juli 2020
LG Essen, Urteil vom 11.03.2020, Az. 44 O 40/19
§ 8 Abs. 1 u. 3 UWG, § 3a UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 4 PSGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Ich helfe Ihnen als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz u.a. bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Sportwetten-Terminals in Gaststätten unterfallen nicht der Spielverordnung (SpielV)veröffentlicht am 9. März 2020
BGH, Urteil vom 07.11.2019, Az. I ZR 42/19
§ 3 Abs. 1 S.1 SpielV, § 21 Abs. 2 GlüStVDie Grundzüge der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Sportwetten-Terminals in Gaststätten unterfallen nicht der Spielverordnung (SpielV). Zum Volltext der Entscheidung:
Spielautomat in Gaststätte?
Ich helfe Ihnen u.a. bei rechtlichen Problemen im Glücksspielrecht. Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Glücksspielrecht vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. Februar 2020
BGH, Urteil vom 28.11.2019, Az. I ZR 23/19
§ 3a UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 1 S.1 BattGDie Entscheidung wird hier besprochen (BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Wird Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen?
Benötigen Sie fachanwaltliche Hilfe wegen einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie mich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) u.a. mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Versandkosten müssen vor Einlegen der Ware in den Warenkorb angegeben werdenveröffentlicht am 29. November 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.01.2019, Az. 6 U 19/18
§ 253 ZPO, § 3a UWG, § 5a II UWG, § 1 PAngVSie wollen sich einen kurzen Überblick über die Entscheidungsgründe verschaffen? Den finden Sie hier! (OLG Frankfurt a.M.: Versandkosten müssen vor Einlegen der Ware in den Warenkorb angegeben werden). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Wurden Sie wegen fehlender Versandkosten abgemahnt?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- LG Hamburg: Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis nicht erforderlichveröffentlicht am 11. November 2019
LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2019, Az. 406 HKO 106/19
§ 8 UWG, § 2 Abs. 1 PrAngVODie Entscheidung des LG Hamburg wird hier besprochen (LG Hamburg: Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis nicht erforderlich). Zum Volltext der Entscheidung:
Wurden Sie wegen fehlenden Grundpreises abgemahnt?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Bei der Verwendung von Prüfzeichen wie „LGP tested“ ist der Verbraucher über die Vergabekriterien zu informierenveröffentlicht am 22. Oktober 2019
BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15
§ 5a Abs. 2 UWGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten! Eine Zusammenfassung finden Sie unter dem nachfolgenden Link (BGH: Bei der Verwendung von Prüfzeichen wie „LGP tested“ ist der Verbraucher über die Vergabekriterien zu informieren).
Haben Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Prüfzeichen erhalten?
Benötigen Sie Hilfe wegen einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Hamburg: Dringlichkeit bei Eilantrag geht nicht durch Nachbesserung nach gerichtlicher Weisung verlorenveröffentlicht am 21. Oktober 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2019, Az. 3 U 117/18
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 12 Abs. 2 UWG, Art. 7 Abs. 1 lit. d) EU-VO 1169/11 (LMIV)Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg: Dringlichkeit bei Eilantrag geht nicht durch Nachbesserung nach gerichtlicher Weisung verloren). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Benötigen Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz?
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Urheberrechts oder hinsichtlich einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Wenn in einer Gaststätte mehr als 3 Geldspielgeräte stehen ist dies wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. August 2019
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.07.2019, Az. 3-06 O 67/18
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 21 Abs. 2 GlüStV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV, § 3 SpielV, § 3 SpielVDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf der Hauptseite (LG Frankfurt a.M.: Wenn in einer Gaststätte mehr als 3 Geldspielgeräte stehen ist dies wettbewerbswidrig). Den Volltext zum Urteil finden Sie unten:
Sind Sie von einem Verband / Wettbewerbsverband abgemahnt worden?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie mich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.