Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Irreführung, wenn ein Unternehmen mit dem Zusatz „Anstalt“ auftrittveröffentlicht am 23. April 2021
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 U 37/18
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGEine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung, die sich auch mit einer Aufbrauchfrist befasst, finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Zur Irreführung, wenn ein Unternehmen mit dem Zusatz „Anstalt“ auftritt). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Vertragsstrafe? Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Wer mit „Acryl“ statt „Polyacryl“ wirbt, begeht keinen spürbaren Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 16. April 2021
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2021, Az. 6 U 256/19
§ 3 UWG, § 3a UWG, Art. 5 TextilKennzVO, Art. 15 TextilKennzVO, Art. 16 TextilKennzVODie Zusammenfassung dieses Frankfurter Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Wer mit „Acryl“ statt „Polyacryl“ wirbt, begeht keinen spürbaren Wettbewerbsverstoß). Zum Volltext der Entscheidung:
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Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Aufbrauchfrist kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren bewilligt werdenveröffentlicht am 4. März 2021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.01.2020, Az. 6 W 116/19
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWGDieser Frankfurt Beschluss wurde auf der Hauptseite der Kanzlei besprochen (OLG Frankfurt a.M.: Aufbrauchfrist kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren bewilligt werden). Zum Volltext der Entscheidung:
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Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Düsseldorf: Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr bei jeglichen Wettbewerbsverstößen im Internetveröffentlicht am 2. März 2021
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021, Az. 20 W 11/21
§ 14 Abs. 2 S. 1 UWGDie Zusammenfassung dieses Beschlusses finden Sie hier (OLG Düsseldorf: Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr bei jeglichen Wettbewerbsverstößen im Internet). Zum Volltext der Entscheidung
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinproduktveröffentlicht am 4. Januar 2021
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2020, Az. 4 W 116/20
§ 3a UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 3 Nr. 1 MPG, § 3 HWG, § 3 Abs. 4 ProdSG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ProdSGDie Besprechung dieser Hammer Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinprodukt); den Volltext können Sie unten lesen:
Produkt nicht ausreichend gekennzeichnet?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache ist wettbewerbswidrig / Anhang I TextilKennzVveröffentlicht am 26. Oktober 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2018, Az. 2 U 55/18
§ UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, Art. 11 EU-VO Nr. 1007/2011 (Textilkennzeichnungsverordnung), Art. 16 Abs. 1 EU-VO Nr. 1007/2011Hier werden zwei Aspekte der Entscheidung des Stuttgarter Senats kurz besprochen (OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache entgegen Anhang I TextilKennzV ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machenveröffentlicht am 22. Oktober 2020
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2020, Az. 3 W 45/20
§ 3a UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbGDie Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg bespreche ich hier (OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machen). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Fragen zum Arzneimittelrecht
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. Juli 2020
LG Essen, Urteil vom 11.03.2020, Az. 44 O 40/19
§ 8 Abs. 1 u. 3 UWG, § 3a UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 4 PSGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Ich helfe Ihnen als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz u.a. bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Sportwetten-Terminals in Gaststätten unterfallen nicht der Spielverordnung (SpielV)veröffentlicht am 9. März 2020
BGH, Urteil vom 07.11.2019, Az. I ZR 42/19
§ 3 Abs. 1 S.1 SpielV, § 21 Abs. 2 GlüStVDie Grundzüge der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Sportwetten-Terminals in Gaststätten unterfallen nicht der Spielverordnung (SpielV). Zum Volltext der Entscheidung:
Spielautomat in Gaststätte?
Ich helfe Ihnen u.a. bei rechtlichen Problemen im Glücksspielrecht. Rufen Sie einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Glücksspielrecht vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. Februar 2020
BGH, Urteil vom 28.11.2019, Az. I ZR 23/19
§ 3a UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 1 S.1 BattGDie Entscheidung wird hier besprochen (BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Wird Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen?
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