Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Aussagen über Wirkungen eines Arzneimittels müssen für den Gebrauch am Menschen geltenveröffentlicht am 31. August 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2018, Az. 3-10 O 22/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – „antiviraler“ Hustensaft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Arzneimittelwerbung irreführend?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Eine vergleichende Werbung im Sinne des UWG muss sich auf konkrete Mitbewerber beziehenveröffentlicht am 30. August 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 145/17
§ 5 Abs. 1 UWG, § 6 UWG, § 3a Abs. 1 UWG; § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Werbung für Mietwagen), den Volltext der Entscheidung unten.Enthält Ihre Werbung unzulässige Vergleiche?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Werbung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Werbung auf Grabsteinen kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 28. August 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2018, Az. 2 U 167/17
§ 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Werbung auf Grabsteinen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie unpassend und wettbewerbsverletzend geworben haben?
Haben Sie wegen Ihrer Werbung eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Informationspflichten des Unterlassungsschuldners bei Verbot einer Werbeaussageveröffentlicht am 23. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.08.2018, Az. 6 W 53/18
§ 890 ZPO
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Pflichten bei Verbot einer Werbeaussage), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie gegen ein Unterlassungsgebot verstoßen?
Werden Sie deshalb auf Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder in Anspruch genommen? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt oder halten Sie die Sanktionen für überhöht? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Stuttgart: In Galerieansichten sind keine Grundpreisangaben erforderlichveröffentlicht am 20. August 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2018, Az. 2 U 96/17
§ 2 Abs. 1 PAngV; § 339 S. 2 BGB
Die Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Grundpreisangabe in Galerie?), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sind Ihre Preisangaben rechtskonform?
Haben Sie wegen fehlender oder falscher Preisangaben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Sie sind sich aber nicht sicher, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine „diätetische Behandlung“ darf nur mit wissenschaftlichen Nachweisen beworben werdenveröffentlicht am 16. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.04.2018, Az. 6 U 186/17
§ 3a UWG; § 11 LFGB; Art. 7 LMIV; § 14b DiätV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung für diätetische Behandlung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie im Lebensmittel-/Gesundheitsbereich irreführende Angaben gemacht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung eines Konkurrenten oder Verbandes erhalten oder droht eine gerichtliche Verfügung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Oldenburg: Werbung für Möbel mit Holzdekor ist nicht irreführend, wenn das Dekor aus Kunststoff in Holzoptik bestehtveröffentlicht am 13. August 2018
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.01.2018, Az. 6 U 111/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Oldenburg – Werbung Möbeldekor), den Volltext finden Sie nachfolgend:Erweckt Ihre Werbung möglicherweise einen falschen Eindruck?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Sie sind sich aber nicht sicher, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG München: Wird eine befristete Rabattaktion verlängert, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegenveröffentlicht am 9. August 2018
OLG München, Urteil vom 22.03.2018, Az. 6 U 3026/17
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Verlängerung befristeter Rabattaktion), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen eine unzulässige Werbe- oder Rabattaktion vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Sonderaktion in Ihrer Werbung eine Abmahnung erhalten oder droht eine gerichtliche Verfügung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine fehlende Grundpreisangabe ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2018, Az. 6 U 93/17
§ 5a Abs. 2 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Fehlende Grundpreisangabe). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Haben Sie Probleme mit Preisangaben?
Haben Sie eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage wegen wettbewerbswidriger Preisangaben von einem Verband oder Mitbewerber erhalten? Oder wollen Sie Ihren Shop/Verkaufsauftritt absichern, bevor etwas passiert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG Berlin: Eine auf das Internet eingeschränkte Unterlassungserklärung wegen einer Äußerung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 3. August 2018
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2017, Az. 97 O 122/16
§ 91 ZPO; §§ 1 ff UWG
Die Entscheidung des LG Berlin haben wir hier zusammengefasst (LG Berlin – eingeschränkte Unterlassungserklärung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Unterlassungserklärung unzureichend?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben? Soll diese nicht ausreichend sein und Ihnen droht nun eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.