Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehenveröffentlicht am 12. September 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 166/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier zusammengefasst (OLG Köln – Werbung mit Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei einer Werbung mit Testsiegern?
Haben Sie wegen der Darstellung Ihrer Produkte eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Oder möchten Sie Ihre Werbung vorab auf mögliche Verstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Gebrauchte Ware muss ausreichend als „gebraucht“ ausgewiesen werden / „Refurbished Certificate“ reicht nichtveröffentlicht am 5. September 2018
LG München I, Endurteil vom 30.07.2018, Az. 33 O 12885/17
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 5 a Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 UWG; Art. 7 UGP-RL; Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB , § 4 Abs. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG München I – Kennzeichnung von gebrauchter Ware), den Volltext unten:
Enthält Ihr Angebot eine unzureichende Artikelbeschreibung?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Artikelbeschreibung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Aussagen über Wirkungen eines Arzneimittels müssen für den Gebrauch am Menschen geltenveröffentlicht am 31. August 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2018, Az. 3-10 O 22/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – „antiviraler“ Hustensaft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Arzneimittelwerbung irreführend?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Eine vergleichende Werbung im Sinne des UWG muss sich auf konkrete Mitbewerber beziehenveröffentlicht am 30. August 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 145/17
§ 5 Abs. 1 UWG, § 6 UWG, § 3a Abs. 1 UWG; § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Werbung für Mietwagen), den Volltext der Entscheidung unten.Enthält Ihre Werbung unzulässige Vergleiche?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Werbung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Werbung auf Grabsteinen kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 28. August 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2018, Az. 2 U 167/17
§ 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Werbung auf Grabsteinen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie unpassend und wettbewerbsverletzend geworben haben?
Haben Sie wegen Ihrer Werbung eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Informationspflichten des Unterlassungsschuldners bei Verbot einer Werbeaussageveröffentlicht am 23. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.08.2018, Az. 6 W 53/18
§ 890 ZPO
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Pflichten bei Verbot einer Werbeaussage), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie gegen ein Unterlassungsgebot verstoßen?
Werden Sie deshalb auf Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder in Anspruch genommen? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt oder halten Sie die Sanktionen für überhöht? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Für reine Textilerzeugnisse sind die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ nicht verpflichtendveröffentlicht am 22. August 2018
EuGH, Urteil vom 05.07.2018, Az. C‑339/17
Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1007/2011
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des EuGH finden Sie hier (EuGH – Textilkennzeichnung reiner Textilerzeugnisse), den Volltext der Entscheidung unten.Soll die Kennzeichnung Ihrer Produkte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage wegen z.B. wettbewerbswidriger Preisangaben, Textilkennzeichnungen oder Inhaltsangaben von Lebens- oder Arzneimitteln von einem Verband oder Mitbewerber erhalten? Oder wollen Sie Ihren Shop/Verkaufsauftritt prüfen lassen, bevor etwas passiert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: In Galerieansichten sind keine Grundpreisangaben erforderlichveröffentlicht am 20. August 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2018, Az. 2 U 96/17
§ 2 Abs. 1 PAngV; § 339 S. 2 BGB
Die Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Grundpreisangabe in Galerie?), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sind Ihre Preisangaben rechtskonform?
Haben Sie wegen fehlender oder falscher Preisangaben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Sie sind sich aber nicht sicher, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine „diätetische Behandlung“ darf nur mit wissenschaftlichen Nachweisen beworben werdenveröffentlicht am 16. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.04.2018, Az. 6 U 186/17
§ 3a UWG; § 11 LFGB; Art. 7 LMIV; § 14b DiätV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung für diätetische Behandlung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie im Lebensmittel-/Gesundheitsbereich irreführende Angaben gemacht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung eines Konkurrenten oder Verbandes erhalten oder droht eine gerichtliche Verfügung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Celle: Zur Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen gerichtlichen Unterlassungsantragsveröffentlicht am 15. August 2018
OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2018, 13 U 35/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG, § 12 UWG; Art. 1 Abs. 3 EGV 1924/2006, Art. 3 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 13 ff EGV 1924/2006
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Celle finden Sie hier (OLG Celle – Bestimmtheit Unterlassungsantrag), den Volltext der Entscheidung nachfolgend.Brauchen Sie Hilfe bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche?
Wollen Sie mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage gegen einen Mitbewerber vorgehen und benötigen Hilfe für die prozessuale Tätigkeit? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.