Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Oldenburg: Werbung für Möbel mit Holzdekor ist nicht irreführend, wenn das Dekor aus Kunststoff in Holzoptik bestehtveröffentlicht am 13. August 2018
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.01.2018, Az. 6 U 111/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Oldenburg – Werbung Möbeldekor), den Volltext finden Sie nachfolgend:Erweckt Ihre Werbung möglicherweise einen falschen Eindruck?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Sie sind sich aber nicht sicher, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG München: Wird eine befristete Rabattaktion verlängert, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegenveröffentlicht am 9. August 2018
OLG München, Urteil vom 22.03.2018, Az. 6 U 3026/17
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Verlängerung befristeter Rabattaktion), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen eine unzulässige Werbe- oder Rabattaktion vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Sonderaktion in Ihrer Werbung eine Abmahnung erhalten oder droht eine gerichtliche Verfügung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine fehlende Grundpreisangabe ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2018, Az. 6 U 93/17
§ 5a Abs. 2 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Fehlende Grundpreisangabe). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.Haben Sie Probleme mit Preisangaben?
Haben Sie eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage wegen wettbewerbswidriger Preisangaben von einem Verband oder Mitbewerber erhalten? Oder wollen Sie Ihren Shop/Verkaufsauftritt absichern, bevor etwas passiert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG Berlin: Eine auf das Internet eingeschränkte Unterlassungserklärung wegen einer Äußerung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 3. August 2018
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2017, Az. 97 O 122/16
§ 91 ZPO; §§ 1 ff UWG
Die Entscheidung des LG Berlin haben wir hier zusammengefasst (LG Berlin – eingeschränkte Unterlassungserklärung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Unterlassungserklärung unzureichend?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben? Soll diese nicht ausreichend sein und Ihnen droht nun eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Bei einer Unternehmensänderung kann die Weiterführung von Bewertungen und „Likes“ des früheren Unternehmens irreführend seinveröffentlicht am 1. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Weiterführung von Likes), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie mit irreführenden Bewertungen Werbung betreiben?
Haben Sie wegen einer Werbung mit Likes, Sternen oder anderen Bewertungen bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamburg: Keine Werbung mit „Kausaltherapie“, wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wirdveröffentlicht am 31. Juli 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2018, Az. 3 U 96/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie hier (OLG Hamburg – Werbung Kausaltherapie), den Volltext des Urteils unten:Verwenden Sie unzutreffende Begriffe in Ihrer Werbung?
Haben Sie wegen einer Irreführung oder Falschangabe in der Werbung eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Werbung mit Preisnachlässen muss auf Ausnahmen hinweisenveröffentlicht am 25. Juli 2018
BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 153/16
§ 5a Abs. 2 UWGDie Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Geschenkte Mehrwertsteuer), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Verstößt Ihre Werbeaktion gegen wettbewerbs- oder verbraucherrechtliche Vorschriften?
Sollen Sie Kunden in die Irre geführt oder nicht ordnungsgemäß informiert haben und haben deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- KG Berlin: Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittelveröffentlicht am 17. Juli 2018
KG Berlin, Urteil vom 23.01.2018, Az. 5 U 126/16
§ 3a UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG; Art. 14 Abs. 1 lit. a LMIV, Art. 9 Abs. 1 lit. b, lit. c, lit. g und lit. h LMIV
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Online-Kennzeichnung von Lebensmitteln), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie wegen der Kennzeichnung von Lebensmitteln im Internet eine Abmahnung erhalten?
Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- BGH: Der Slogan „gewohnt gute Qualität“ ist keine Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmalveröffentlicht am 13. Juli 2018
BGH, Urteil vom 15.02.2018, Az. I ZR 243/16
§ 139 ZPO, § 286 A ZPO; § 4 Nr. 3 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Gewohnt gute Qualität), den Volltext des Urteils unten:Ist die Anpreisung Ihrer Leistungen wettbewerbswidrig?
Haben Sie wegen eines Werbeslogans in Ihrem Internetauftritt oder in einer Anzeige eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Dresden: Die kostenlose Abgabe eines Buches an einen Verbraucher verstößt nicht gegen die Buchpreisbindungveröffentlicht am 12. Juli 2018
OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2018, Az. 14 U 341/18
§ 9 Abs. 1 BuchPrG, § 3 BuchPrG, § 5 Abs. 1 BuchPrG
Die Entscheidung des OLG Dresden haben wir hier zusammengefasst (OLG Dresden – Schenkung kein Verstoß gegen Buchpreisbindung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie beim Handel mit Verbrauchern gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.