Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungenveröffentlicht am 11. Juli 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2018, Az. 6 U 46/17
§ 10 AMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Wirksamkeitsangaben für Arzneimittel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei der Kennzeichnung von Arznei-, Heil- oder Nahrungsergänzungsmitteln?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Angaben bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG München: „Bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabeveröffentlicht am 10. Juli 2018
OLG München, Urteil vom 17.05.2018, Az. 6 U 3815/17
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EGBGB
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG München finden Sie hier (OLG München – „Bald verfügbar“ reicht nicht als Liefertermin), den Volltext des Urteils unten:Wird Ihnen die Irreführung von Verbrauchern vorgeworfen?
Haben Sie wegen einer Werbung oder einer AGB-Klausel Ihres Internetauftritts eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Köln: Wirbt eine Firma mit „Größter Zweiradfachmarkt“, muss sie auch über die größte Verkaufsfläche verfügenveröffentlicht am 5. Juli 2018
LG Köln, Urteil vom 08.05.2018, Az. 31 O 178/17
§ 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – Werbung größter Fachmarkt), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Spitzenstellungswerbung faktisch falsch sein?
Oder haben Sie den Verdacht, dass ein Konkurrent mit seinen Behauptungen nicht ganz ehrlich ist? Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder wollen Sie entsprechend gegen jemanden vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Gebrauch einer fremden Marke?veröffentlicht am 22. Juni 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.03.2018, Az. 6 W 18/18
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Irreführende Markenverwendung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen irreführende Werbung vorgeworfen?
Haben Sie wegen angeblich falscher oder missverständlicher Angaben eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamburg: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikaveröffentlicht am 20. Juni 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 22.03.2018, Az. 3 U 250/16
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 3 AEUV, Art. 1 lit. e EUV 330/2010, Art. 2 Abs. 1 EUV 330/2010, Art. 4 lit. Buchst. c EUV 330/2010, § 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika), den Volltext des Urteils unten:
Betreiben Sie ein selektives Vertriebssystem?
Haben Sie wegen Ihres Distributionsverhaltens eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Der Link auf die OS-Plattform der EU muss anklickbar seinveröffentlicht am 15. Juni 2018
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18
Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamburg – Link OS-Plattform), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie eine Abmahnung wegen des Links zur OS-Plattform erhalten?
Oder sollen andere Pflichtinformationen bei Ihnen fehlen oder ungenügend sein? Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Dessau-Roßlau: Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werdenveröffentlicht am 7. Juni 2018
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.03.2018, Az. 3 O 29/17
§ 9 Abs. 9 BDSG, § 14 Berufsordnung der Apotheker, § 4 a Abs. 3 BDSGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de, genauer hier (LG Dessau-Roßlau – Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werden). Den Volltext der Entscheidung finden Sie dagegen unten:
Benötigen Sie Beratung zur DSGVO?
Haben Sie von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Karlsruhe: Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnenveröffentlicht am 29. Mai 2018
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018, Az. 4 U 120/17 – nicht rechtskräftig
Art. 9 EU-VO 260/212, § 3a UWGSie finden hier (OLG Karlsruhe – Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnen) eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung. Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Wurden Sie wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße verklagt?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Verband oder Mitbewerber erhalten? Sind Sie vielleicht sogar an mehreren gerichtlichen Verfahren beteiligt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG München I: Fehlende Informationen über wesentliche Merkmale von Waren sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Mai 2018
LG München I, Urteil vom 04.04.2018, Az. 33 O 9318/17
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 312j Abs. 2 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Die Entscheidung des LG München haben wir hier besprochen (LG München – Wesentliche Merkmale von Waren), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten haben?
Haben Sie wegen fehlender Pflichtinformationen eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Pflichtinformationen bei der Werbung mit einer Garantieveröffentlicht am 15. Mai 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.01.2018, Az. 6 U 150/17
§ 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 443 BGB, § 477 BGB; § 938 ZPO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Garantiewerbung), den Volltext unten:Genügt Ihre Garantiewerbung den gesetzlichen Vorgaben?
Ist dies nicht der Fall, weil vorgeschriebene Informationen fehlen, drohen Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Wir prüfen gern für Sie, ob Ihre Werbung rechtmäßig ist oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.