Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Das Anbieten von „Bio“-Lebensmitteln ohne Codenummer der Kontrollbehörde ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. November 2018
OLG Celle, Urteil vom 11.09.2018, Az. 13 W 40/18
§ 3 UWG, § 3a UWG; Art. 27 Abs. 10 EGV 834/2007; Art. 2 Buchst. c EUV 1169/2011, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EUV 1169/2011
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Celle finden Sie hier (OLG Celle – Angebot von Bio-Lebensmitteln), den Volltext unten:Erfüllen Sie beim Angebot eines Produkts nicht die gesetzlichen Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich gerichtlich gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie Ihre Angebote vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnissesveröffentlicht am 8. November 2018
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.10.2018, Az. 6 U 179/17
§ 4 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen die Nachahmung eines fremden Produkts vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen? Oder wollen Sie umgekehrt einen Konkurrenten von der Nachahmung Ihrer Waren abhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Aschaffenburg: Eine Werbung mit Gewichtsabnahme ist gesundheitsbezogen und muss wissenschaftlich nachgewiesen seinveröffentlicht am 7. November 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; Art. 1 Abs. 3 HCVO, Art. 3 HCVO, Art. 10 Abs. 1 HCVO, Art. 12b HCVO, Art. 13 ff HCVO
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung mit Gewichtsabnahme), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie unbewiesene Wirkungen versprochen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung aus dem Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Würzburg: Aufklärungspflichten des Abgemahnten bei Mehrfachabmahnung und Drittunterwerfungveröffentlicht am 6. November 2018
LG Würzburg, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 1 HK O 1487/18
§ 91 a Abs. 1 S. 1 ZPODie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Würzburg finden Sie hier (LG Würzburg – Mehrfachabmahnung), den Volltext unten:
Wurden Sie wegen desselben Verstoßes mehrfach abgemahnt?
Sind Sie unsicher, ob eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung auch für eine erneute Abmahnung gilt oder fürchten Sie, gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen zu werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Nürnberg: Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbungveröffentlicht am 5. November 2018
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 22.05.2018, Az. 3 U 1138/18
§ 339 BGB; § 3a UWG, § 5 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Haben Sie wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung erhalten und sollen sich zur Unterlassung mit Vertragsstrafendrohung verpflichten? Sind Sie sich nicht sicher, wozu Sie sich verpflichten müssen und wozu nicht? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Es handelt sich um irreführende Werbung, wenn die Produktgestaltung nicht vorhandene technische Eigenschaften suggeriertveröffentlicht am 25. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.08.2018, Az. 6 U 40/18
§ 5 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführung über technische Eigenschaften), den Volltext finden Sie nachfolgend:Enthält Ihre Werbung irreführende Angaben?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Naumburg: Versandkosten müssen in einer Preissuchmaschine bereits genannt werdenveröffentlicht am 23. Oktober 2018
OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 2 PAngV, § 1 Abs. 6 PAngV
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Naumburg finden Sie hier (OLG Naumburg – Preisangaben in Suchmaschine), den Volltext unten:Wurden Preisangaben nicht korrekt getätigt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder wurden gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen? Möchten Sie Ihre Werbung oder Ihren Onlineauftritt auf weitere mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Reisebüro haftet für fehlerhafte Angaben im Katalog des Veranstaltersveröffentlicht am 22. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2017, Az. 6 U 18/17
§ 3 UWG, § 3a UWG; § 1 PAngV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Haftung Reisebüro für Reisekatalog), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für falsche Angaben von Dritten haften?
Haben Sie wegen der Weitergabe von Informationen, die nicht von Ihnen stammen, eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern erhalten? Wollen Sie prüfen lassen, ob Sie wirklich in der Haftung sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Das „Teilen“ eines Fahrzeug-Testberichts auf der Facebook-Seite eines Autohauses ist Werbung, welche der Pkw-EnVKV unterfälltveröffentlicht am 18. Oktober 2018
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, Az. 13 U 12/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV; § 4 Abs. 4 UKlaG
Die Entscheidung des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Autowerbung auf Facebook), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen (spezial-)gesetzliche Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Zur wettbewerbswidrigen nachgeahmten Gestaltung eines Lippenpflegemittelsveröffentlicht am 11. Oktober 2018
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2018, Az. 6 U 90/17
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 a UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Nachahmung Lippenpflege), den Volltext unten:Sollen Sie Konkurrenzprodukte nachgeahmt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder wurden gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen? Möchten Sie Ihre Produkte auf weitere mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.