Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Würzburg: Verstöße gegen die DSGVO können von Wettbewerbern abgemahnt werdenveröffentlicht am 1. Oktober 2018
LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18
§ 3a UWG, DSGVO
Die Entscheidung des LG Würzburg haben wir hier zusammengefasst (LG Würzburg – Abmahnung wegen DSGVO), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie gegen das neue Datenschutzrecht (DSGVO) verstoßen?
Haben Sie wegen fehlender oder falscher Angaben zum Datenschutz eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten, weil es sich gleichzeitig um wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten handeln soll? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Bielefeld: Irreführende Nährwertangaben auf Müsliverpackungenveröffentlicht am 28. September 2018
LG Bielefeld, Urteil vom 08.08.2018, Az. 3 O 80/18
Art. 30 Abs. 3 b) LMIV, Art. 33 Abs. 2, UAbs. 2 LMIV, Art. 34 Abs. 3 LMIV
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Bielefeld finden Sie hier (LG Bielefeld – Kalorienangaben bei Müsli), den Volltext unten:Haben Sie Kennzeichnungsvorschriften bei Lebensmitteln nicht beachtet?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung erhalten oder müssen sich um eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage kümmern? Möchten Sie klären lassen, welche Kennzeichnungsvorschriften für Sie gelten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Ein „Extra-Heft“ als Beilage muss kein eigenständiges Heft seinveröffentlicht am 27. September 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2018, Az. 3 U 268/16
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Extra-Heft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werden Ihnen irreführende Bezeichnungen vorgeworfen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und sollen Ihre Produkte ändern? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Gutscheinversand kann unzulässige E-Mail-Werbung seinveröffentlicht am 24. September 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.03.2018, Az. 2-03 O 372/17
§ 7 UWGDie Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (LG Frankfurt – Werbe-E-Mail mit Gutschein), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Wenn das Kundenanschreiben zum Spam wird
Haben Sie wegen Ihrer E-Mail-Kontakte zu Kunden eine Abmahnung erhalten, weil es sich zum unzulässigen Spam handeln soll? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Irreführung bei der Werbung mit einer betrieblichen Herkunft („Original Ettaler Kloster Glühwein“)veröffentlicht am 20. September 2018
LG München I, Urteil vom 24.04.2018, Az. 33 O 4186/17
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; Art. 7 VO (EU) Nr. 1169/2011
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG München I finden Sie hier (LG München – Werbung mit betrieblicher Herkunft), den Volltext unten:Ist die Bezeichnung Ihres Produkts unlauter oder rechtsverletzend?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, welche Bezeichnungen Sie verwenden dürfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: Eine nachschaffende Nachahmung durch einen Luxusartikelhersteller ist nicht unlauter, wenn nicht über die Herkunft getäuscht wirdveröffentlicht am 18. September 2018
OLG München, Urteil vom 12.07.2018, Az. 29 U 1311/18
§ 4 Nr. 3a, Nr. 3b UWG
Die Entscheidung des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Nachschaffende Nachahmung eines Schuhmodells), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Produkte Ihrer Konkurrenz nachgeahmt haben?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder werden Ihre Produkte von einem Dritten plagiiert und Sie möchten dagegen vorgehen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbs-, Design- und Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehenveröffentlicht am 12. September 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 166/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier zusammengefasst (OLG Köln – Werbung mit Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei einer Werbung mit Testsiegern?
Haben Sie wegen der Darstellung Ihrer Produkte eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Oder möchten Sie Ihre Werbung vorab auf mögliche Verstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: Gebrauchte Ware muss ausreichend als „gebraucht“ ausgewiesen werden / „Refurbished Certificate“ reicht nichtveröffentlicht am 5. September 2018
LG München I, Endurteil vom 30.07.2018, Az. 33 O 12885/17
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 5 a Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 UWG; Art. 7 UGP-RL; Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB , § 4 Abs. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG München I – Kennzeichnung von gebrauchter Ware), den Volltext unten:
Enthält Ihr Angebot eine unzureichende Artikelbeschreibung?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Artikelbeschreibung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Aussagen über Wirkungen eines Arzneimittels müssen für den Gebrauch am Menschen geltenveröffentlicht am 31. August 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2018, Az. 3-10 O 22/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – „antiviraler“ Hustensaft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Arzneimittelwerbung irreführend?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Eine vergleichende Werbung im Sinne des UWG muss sich auf konkrete Mitbewerber beziehenveröffentlicht am 30. August 2018
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2018, Az. 6 U 145/17
§ 5 Abs. 1 UWG, § 6 UWG, § 3a Abs. 1 UWG; § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Werbung für Mietwagen), den Volltext der Entscheidung unten.Enthält Ihre Werbung unzulässige Vergleiche?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Möchten Sie klären lassen, ob Ihre Werbung tatsächlich rechtswidrig ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.