Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Würzburg: Zur Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 6. Dezember 2018
LG Würzburg, Urteil vom 07.08.2018, Az. 1 HK O 434/18
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 312c Abs. 1 BGB, § 312 g Abs. 1 BGB, § 312 d Abs. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Würzburg finden Sie hier (LG Würzburg – Wiederholungsgefahr), den Volltext unten:
Wird eine Unterlassungserklärung von Ihnen verlangt?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, z.B. wegen einer irreführenden Werbung oder fehlerhaften Pflichtinformationen für Verbraucher, und sollen nun eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Darf ein Fitnessstudio mit dem Begriff „Olympia“ werben?veröffentlicht am 30. November 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2018, Az. 6 U 122/17
§ 3a UWG; § 3 OlympSchG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung für Fitnessstudio), den Volltext finden Sie nachfolgend:Benutzen Sie in Ihrer Werbung geschützte Begriffe?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und wollen klären lassen, ob Ihr Verhalten rechtmäßig war? Oder wollen Sie Ihre geplante Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hamburg: Beim Verkauf gebrauchter Software auf Originaldatenträgern bestehen keine erweiterten Informationspflichtenveröffentlicht am 21. November 2018
LG Hamburg, Urteil vom 09.11.2017, Az. 327 O 301/17
§ 5 UWG, § 5a UWG; § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG
Die Entscheidung des LG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (LG Hamburg – Informationspflichten bei Gebrauchtsoftware), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme beim Verkauf von Gebrauchtsoftware?
Wollen Sie prüfen lassen, ob Ihr Angebot rechtmäßig ist? Oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbs- und Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Köln: Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“veröffentlicht am 20. November 2018
LG Köln, Urteil vom 18.09.2018, Az. 31 O 376/17
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Köln finden Sie hier (LG Köln – Nirgendwo Günstiger Garantie), den Volltext unten:Werben Sie mit irreführenden Angaben?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten oder müssen sich gerichtlich gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Coburg: Die Fundstellenangabe eines Testurteils muss lesbar seinveröffentlicht am 14. November 2018
LG Coburg, Urteil vom 26.07.2018, Az. 1 HK O 6/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5 a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 4 Abs. 4 HWG
Die Entscheidung des LG Coburg haben wir hier besprochen (LG Coburg – Werbung mit Testurteil), den Volltext finden Sie nachfolgend:Tücken bei Werbung mit Testurteilen
Haben Sie mit einem Testurteil geworben und eine Abmahnung erhalten, weil z.B. der Test nicht aktuell war, nicht für das beworbene Produkt galt oder die Quellenangabe fehlte? In diesem Bereich besteht großes Fehlerpotential. Oder möchten Sie Ihre Angebote vorab auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen für die Vergabe eines Gütesiegelsveröffentlicht am 12. November 2018
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2018, Az. 20 U 123/17 – nicht rechtskräftig
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Gütesiegel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Entspricht ein von Ihnen verwendetes Siegel den rechtlichen Anforderungen?
Wollen Sie prüfen lassen, ob Ihre Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt? Oder haben Sie bereits eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Celle: Das Anbieten von „Bio“-Lebensmitteln ohne Codenummer der Kontrollbehörde ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. November 2018
OLG Celle, Urteil vom 11.09.2018, Az. 13 W 40/18
§ 3 UWG, § 3a UWG; Art. 27 Abs. 10 EGV 834/2007; Art. 2 Buchst. c EUV 1169/2011, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EUV 1169/2011
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Celle finden Sie hier (OLG Celle – Angebot von Bio-Lebensmitteln), den Volltext unten:Erfüllen Sie beim Angebot eines Produkts nicht die gesetzlichen Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich gerichtlich gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie Ihre Angebote vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnissesveröffentlicht am 8. November 2018
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.10.2018, Az. 6 U 179/17
§ 4 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird Ihnen die Nachahmung eines fremden Produkts vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen? Oder wollen Sie umgekehrt einen Konkurrenten von der Nachahmung Ihrer Waren abhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Aschaffenburg: Eine Werbung mit Gewichtsabnahme ist gesundheitsbezogen und muss wissenschaftlich nachgewiesen seinveröffentlicht am 7. November 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; Art. 1 Abs. 3 HCVO, Art. 3 HCVO, Art. 10 Abs. 1 HCVO, Art. 12b HCVO, Art. 13 ff HCVO
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung mit Gewichtsabnahme), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie unbewiesene Wirkungen versprochen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung aus dem Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Würzburg: Aufklärungspflichten des Abgemahnten bei Mehrfachabmahnung und Drittunterwerfungveröffentlicht am 6. November 2018
LG Würzburg, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 1 HK O 1487/18
§ 91 a Abs. 1 S. 1 ZPODie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Würzburg finden Sie hier (LG Würzburg – Mehrfachabmahnung), den Volltext unten:
Wurden Sie wegen desselben Verstoßes mehrfach abgemahnt?
Sind Sie unsicher, ob eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung auch für eine erneute Abmahnung gilt oder fürchten Sie, gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen zu werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.