Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungenveröffentlicht am 20. März 2019
BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 113/16
§ 158 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 und 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWGMeine Besprechung finden Sie hier (BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungen). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie rechtsanwaltliche Beratung zu Reisewertguthaben oder Ihren AGB?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Vertragsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Schleswig: Gestaltungshinweis 2 zur Muster-Widerrufsbelehrung („soweit verfügbar … Telefonnummer“) stellt Angabe der Telefonnummer nicht freiveröffentlicht am 15. März 2019
OLG Schleswig, Urteil vom 10.01.2019, Az. 6 U 37/17
§ 312d Abs. 1 BGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr 1 EGBGB, Art 246a § 1 Abs. 2 S. 2 Anl 1 Nr. 1 EGBGBDiese Entscheidung des OLG Schleswig habe ich hier für Sie zusammengefasst (OLG Schleswig: Gestaltungshinweis 2 zur Muster-Widerrufsbelehrung („soweit verfügbar … Telefonnummer“) stellt Angabe der Telefonnummer nicht frei) und unten im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erhalten?
Wollen Sie dagegen vorgehen? Oder geht es Ihnen um eine andere Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage? Rufen Sie mich gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Zur Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG)veröffentlicht am 14. März 2019
BGH, Beschluss vom 05.02.2019, Az. VIII ZR 277/17
§ 26 Nr. 8 S.1 EGZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 2 UKlaGDie Entscheidung des BGH habe ich auf der Kanzlei-Hauptseite www.damm-legal.de besprochen (BGH: Zur Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz / UKlaG). Zum Volltext der Entscheidung scrollen Sie bitte nach unten!
Ist Ihr Streitwert zu hoch?
Wollen Sie dagegen vorgehen? Oder geht es Ihnen um eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage? Rufen Sie mich gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit der Streitwertbemessung eingehend vertraut.
- OLG Schleswig: „Serviceentgelt“ einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis angegeben werdenveröffentlicht am 11. März 2019
OLG Schleswig, Urteil vom 13.12.2018, Az. 6 U 24/17
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngVO , § 2 Abs. 2 Nr. 8 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDie Zusammenfassung der Schleswiger Senatsentscheidung finden Sie hier (OLG Schleswig: „Serviceentgelt“ einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis angegeben werden). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten!
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Preisangabvenverordnung (PAngV) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprichtveröffentlicht am 7. März 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.01.2019, Az. 6 W 96/18
§ 3 HWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDie Besprechung des Frankfurter Urteils finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei DAMM LEGAL (OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Haben Sie eine Abmahnung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Düsseldorf: Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. Februar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2017, Az. 2a O 45/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrig); zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Wurde Ihre Amazon-Artikelbeschreibung gekidnappt?
Möchten Sie, dass für Sie eine Abmahnung ausgesprochen oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wird? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Berlin: Zu den Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass nur Unternehmer in einem Onlineshop kaufen könnenveröffentlicht am 8. Februar 2019
LG Berlin, Urteil vom 09.02.2016, Az. 102 O 3/16
Art. 246c EGBGB, Art. 48 Abs. 2 der CLP-VO, § 5 UWGDie Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier (LG Berlin – Zu den Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass nur Unternehmer in einem Onlineshop kaufen können) und den dazugehörigen Volltext unten:
Haben Sie Ärger wegen fehlender Verbraucherinformationen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Diese Fachanwaltskanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 7. Februar 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18
§ 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Einstweilige Verfügung gegen Wirksamkeitsaussagen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Heilmittelwerbung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Magdeburg: Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Februar 2019
LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2019, Az. 36 O 48/18
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 9 S 1 UWG, § 3 Abs. 5 ApoBetrOEine kurze Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG Magdeburg – Verkauf von Medikamenten über Amazon), während der Volltext der Entscheidung unten zu lesen ist:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verkaufs von Medikamenten im Internet erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder bereits gerichtlich in eine einstweilige Verfügung oder eine Klage involviert sind, rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Diese Kanzlei ist mit wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) seit über einem Jahrzehnt vertraut. Rechtsanwalt Dr. Damm hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Zum Rechtsmissbrauch, wenn Verband für Unterlassungsklage Prozessfinanzierer einschaltetveröffentlicht am 31. Januar 2019
BGH, Beschluss vom 29.11.2018, Az. I ZR 26/17
§ 242 BGB, § 10 Abs. 1 UWGZur Zusammenfassung des Urteils hier (BGH – Zum Rechtsmissbrauch, wenn Verband für Unterlassungsklage Prozessfinanzierer einschaltet). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Verhält sich Ihr Gegner rechtsmissbräuchlich?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder müssen sich in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, weil Sie angeblich nicht korrekt geworben haben? Oder wollen Sie Ihre alte/neue Werbung prüfen lassen? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Ein Fachanwalt, der durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut ist, wird Ihnen umgehend helfen, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.