Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Handelt der Abmahner selbst irreführend, steht ihm kein Unterlassungsanspruch gegenüber Konkurrenten zuveröffentlicht am 28. Januar 2019
OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Täuschender Abmahner ohne Unterlassungsanspruch), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Ihre Kunden getäuscht oder in die Irre geführt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Glauben Sie, Ihr Konkurrent macht es auch nicht besser? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Mittel gegen Verdauungsbeschwerden ist nicht zwangsläufig ein Arzneimittelveröffentlicht am 24. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.08.2018, Az. 6 U 148/17
§ 2 AMG, § 21 AMG; § 3a UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Arzneimitteleigenschaft), den Volltext unten:Gelten für Ihre Produkte spezialgesetzliche Vorschriften?
Haben Sie eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten, weil Sie möglicherweise bestimmte Informationspflichten nicht einhalten, und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Oder wollen Sie Ihr Angebot auf Wettbewerbsverstöße überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Düsseldorf: Zu den Anforderungen an die Auffindbarkeit und Deutlichkeit von Garantiebedingungenveröffentlicht am 21. Januar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2018, Az. 12 O 204/17
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 UWG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Aufklärung über Garantiebedingungen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werbung mit Garantien
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder müssen sich in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, weil Sie angeblich nicht korrekt mit Garantien geworben haben? Oder wollen Sie Ihre alte/neue Werbung prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit nur Teilen eines Testergebnisses ist irreführendveröffentlicht am 18. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2018, Az. 6 U 127/17
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Werbung mit unvollständigem Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Fragen zur korrekten Werbung mit Testergebnissen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Ihre Werbung nicht korrekt sein soll und Verbraucher in die Irre führt? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um genau dies zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Stuttgart: Eine Apotheken-Homepage darf nicht für bestimmte Produkte werbenveröffentlicht am 15. Januar 2019
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018, Az. 2 U 41/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 10 Abs. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Stuttgart finden Sie hier (OLG Stuttgart – Unzulässige Produktwerbung durch Apotheke), den Volltext unten:Soll Ihre Werbung oder Ihr Internetauftritt gegen gesetzliche Verbote verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Karlsruhe: Zur Angabe der Inhaltsstoffe beim Angebot von Kosmetikprodukten im Internetveröffentlicht am 10. Januar 2019
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17
§ 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe haben wir hier besprochen (OLG Karlsruhe – Information über Inhaltsstoffe bei Kosmetikprodukten), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für Ihre Produkte spezielle Angaben machen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich Informationspflichten verletzt oder missachtet haben? Wollen Sie gleichzeitig prüfen lassen, ob das weitere Angebot rechtskonform ist? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz kann auch für nicht mehr vertriebene Produkte geltenveröffentlicht am 9. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2018, Az. 6 U 233/16
§ 4 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ahmt jemand „Ihr“ Produkt nach?
Glauben Sie, dass ein Wettbewerber Ihre Rechte durch eine Nachahmung verletzt und wollen dagegen vorgehen, z.B. mit einer Abmahnung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Dortmund: Der Hersteller von Elektrohaushaltsgeräten muss auch bei „No-Name“-Produkten genannt werdenveröffentlicht am 7. Januar 2019
LG Dortmund, Urteil vom 24.10.2018, Az. 10 O 15/18
§ 5a UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Dortmund finden Sie hier (LG Dortmund – Herstellerangabe bei Elektrogeräten), den Volltext unten:Sollen Sie unzureichende Angaben für Ihre Produkte gemacht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten, z.B. wegen einer Irreführung durch Unterlassung und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Nürnberg: Die Werbung für eine Komplettbrille mit dem Zusatz „Fassung geschenkt“ kann zulässig seinveröffentlicht am 20. Dezember 2018
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2018, Az. 3 U 881/18
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, Anhang Nr. 21 zu § 3 Abs. 3 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Brillenwerbung mit „Fassung geschenkt“), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen gesetzliche Vorschriften?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und wollen klären lassen, ob Ihr Verhalten rechtmäßig und wettbewerbskonform war? Oder wollen Sie Ihre geplante Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Anforderungen an einen Sternchenhinweis im Blickfangveröffentlicht am 11. Dezember 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2018, Az. 6 U 77/18
§ 5 UWGDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Sternchenhinweis mit Mouse-Over-Effekt), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Ist Ihr Sternchenhinweis ausreichend zur Vermeidung einer Irreführung?
Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Verbraucher durch Ihre Werbung angeblich getäuscht werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.