Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Nürnberg: Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbungveröffentlicht am 5. November 2018
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 22.05.2018, Az. 3 U 1138/18
§ 339 BGB; § 3a UWG, § 5 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Haben Sie wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung erhalten und sollen sich zur Unterlassung mit Vertragsstrafendrohung verpflichten? Sind Sie sich nicht sicher, wozu Sie sich verpflichten müssen und wozu nicht? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Es handelt sich um irreführende Werbung, wenn die Produktgestaltung nicht vorhandene technische Eigenschaften suggeriertveröffentlicht am 25. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.08.2018, Az. 6 U 40/18
§ 5 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführung über technische Eigenschaften), den Volltext finden Sie nachfolgend:Enthält Ihre Werbung irreführende Angaben?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Naumburg: Versandkosten müssen in einer Preissuchmaschine bereits genannt werdenveröffentlicht am 23. Oktober 2018
OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 2 PAngV, § 1 Abs. 6 PAngV
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Naumburg finden Sie hier (OLG Naumburg – Preisangaben in Suchmaschine), den Volltext unten:Wurden Preisangaben nicht korrekt getätigt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder wurden gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen? Möchten Sie Ihre Werbung oder Ihren Onlineauftritt auf weitere mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Reisebüro haftet für fehlerhafte Angaben im Katalog des Veranstaltersveröffentlicht am 22. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2017, Az. 6 U 18/17
§ 3 UWG, § 3a UWG; § 1 PAngV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Haftung Reisebüro für Reisekatalog), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für falsche Angaben von Dritten haften?
Haben Sie wegen der Weitergabe von Informationen, die nicht von Ihnen stammen, eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern erhalten? Wollen Sie prüfen lassen, ob Sie wirklich in der Haftung sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Das „Teilen“ eines Fahrzeug-Testberichts auf der Facebook-Seite eines Autohauses ist Werbung, welche der Pkw-EnVKV unterfälltveröffentlicht am 18. Oktober 2018
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, Az. 13 U 12/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV; § 4 Abs. 4 UKlaG
Die Entscheidung des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Autowerbung auf Facebook), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen (spezial-)gesetzliche Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Zur wettbewerbswidrigen nachgeahmten Gestaltung eines Lippenpflegemittelsveröffentlicht am 11. Oktober 2018
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2018, Az. 6 U 90/17
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 a UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Nachahmung Lippenpflege), den Volltext unten:Sollen Sie Konkurrenzprodukte nachgeahmt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder wurden gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen? Möchten Sie Ihre Produkte auf weitere mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Die Werbung „15 % Rabatt auf alle Artikel“ mit Sternchenhinweis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Oktober 2018
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2018, Az. 4 U 4/18
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDie Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier besprochen (OLG Hamm – Rabatt auf alle Artikel), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Ist Ihre Rabattwerbung nicht eindeutig?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern erhalten und müssen Ihre Werbung ändern? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Aschaffenburg: Irreführende Facebook-Werbung für eine Fahrschuleveröffentlicht am 5. Oktober 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 12.07.2016, Az. 2 HK O 38/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung Fahrschule), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werben Sie für Leistungen, die Sie tatsächlich nicht erbringen (können)?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung wegen irreführenden Verhaltens erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Auch jetzt noch können wir Ihnen helfen. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Darmstadt: Irreführende Werbung von Handwerksbetrieben mit nicht vorhandenen Niederlassungenveröffentlicht am 2. Oktober 2018
LG Darmstadt, Urteil vom 25.05.2018, Az. 14 O 43/17
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Darmstadt finden Sie hier (LG Darmstadt – Werbung Niederlassung), den Volltext unten:Werden Kunden über Eigenschaften Ihres Geschäfts in die Irre geführt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich um eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage kümmern? Möchten Sie Ihre Werbung auf (weitere) Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- KG Berlin: Datenschutzbestimmungen sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWGveröffentlicht am 1. Oktober 2018
KG Berlin, Urteil vom 22.09.2017, Az. 5 U 155/14
§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG, § 13 Abs. 1 S. 2 TMG; § 4 BDSG, § 4a Abs. 1 S. 1 BDSG, § 4a Abs. 1 S. 2 BDSG, § 28 Abs. 3 S. 1 BDSG; § 3 a UWGDie Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Datenschutzbestimmungen sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Wurden Sie wegen Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften abgemahnt?
Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder befinden sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Sie wollen aber klären lassen, ob der Abmahner überhaupt berechtigt ist, Ihnen gegenüber Ansprüche geltend zu machen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.