Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zur unzulässigen Werbung mit dem Erfolg eines Arzneimittelsveröffentlicht am 14. Juli 2017
OLG München, Urteil vom 02.03.2017, Az. 29 U 4641/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 3 S. 2 Nr. 2a HWG
Das Urteil des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Zuverlässige Wirkung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Haben Sie irreführende Angaben über ein Heilmittel getätigt?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Irreführung durch nicht nachgewiesene Eigenschaften eines Nahrungsergänzungsmittels / Hyaluronsäure und Granatapfelveröffentlicht am 4. Juli 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. I-20 U 92/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 HCVODas Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Hyaluronsäure und Granatapfel), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Werben Sie mit nicht nachgewiesenen Wirkungsaussagen?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder soll Ihre Werbung vorab anwaltlich geprüft werden? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: „Keiner ist schneller“ kann zulässige Werbung für ein Schmerzmittel seinveröffentlicht am 17. Mai 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016, Az. I-20 U 55/16
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 HWG; Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Keiner ist schneller), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Werden Ihnen unzutreffende Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptungen vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Bamberg: „Zellschutz“ ist keine zulässige Angabe für ein Nahrungsergänzungsmittelveröffentlicht am 9. Mai 2017
LG Bamberg, Urteil vom 25.10.2016, Az. 1 HK O 8/16
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG; Art. 10 Abs. 1-3 VO (EG) Nr. 1924/2006
Die Entscheidung des LG Bamberg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Bamberg – Zellschutz).Verstoßen Ihre Werbeangaben gegen die Health Claims Verordnung?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern, z.B. bei der Erstellung einer auf Sie angepassten Unterlassungserklärung.
- BGH: Die Werbung eines Onlinebrillenhändlers mit „Optiker-Qualität“ ist irreführendveröffentlicht am 20. April 2017
BGH, Urteil vom 03.11.2016, Az. I ZR 227/14
§ 3a UWG; § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG, § 3 S. 1 und 2 Nr. 3 a HWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPGEine Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Optiker-Qualität), den Volltext nachstehend:
Wird Ihnen irreführende Werbung vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Köln: „Erkältung gründlich anpacken“ ist eine irreführende Wirkungsaussageveröffentlicht am 11. April 2017
LG Köln, Urteil vom 29.11.2016, Az. 33 O 31/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 3 Nr. 1 HWG
Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Irreführende Werbung für Erkältungsmittel), den Volltext nachstehend:Ist Ihre Werbung für ein Arzneimittel wettbewerbswidrig?
Haben Sie auf Grund Ihrer Werbung für ein Medikament, Medizinprodukt oder auch Nahrungsergänzungsmittel eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab auf Verstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, ggf. noch am gleichen Tag.
- OLG Nürnberg: Irreführung durch die Bezeichnung „frische Weide-Milch“?veröffentlicht am 22. März 2017
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.02.2017, Az. 3 U 1537/16
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1a LMIV, Art. 8 Abs. 3 LMIV
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Nürnberg finden Sie hier (OLG Nürnberg – frische Weide-Milch), den Volltext nachstehend:Soll Ihre Werbung für Lebensmittel wettbewerbswidrig sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Wettbewerbswidrige gesundheitsbezogene Angaben für Schlankheitskapselnveröffentlicht am 16. März 2017
OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2016, Az. 4 U 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 10 HCVO
Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Werbung Schlankheitsmittel), den Volltext nachstehend:Verstößt Ihre Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gegen gesetzliche Vorschriften (HCVO)?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, ggf. noch am gleichen Tag.
- BGH: Gesundheitsbezogene Werbung für Mineralwasser muss Health-Claims-Verordnung entsprechenveröffentlicht am 9. März 2017
BGH, Urteil vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15
Art. 10 Abs. 1 HCVO, § 4 Nr. 11 UWG a.F.Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (BGH – Gesundheitsbezogene Werbung für Mineralwasser muss Health-Claims-Verordnung entsprechen), den Volltext nachfolgend:
Haben Sie eine Rechtsfrage zur Health-Claims-Verordnung?
Haben Sie in diesem Bereich eine Abmahnung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- KG Berlin: Zur Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer beschränkten Unterlassungserklärungveröffentlicht am 17. Februar 2017
KG Berlin, Urteil vom 02.09.2016, Az. 5 U 16/16
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG; § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des KG Berlin finden Sie unten im Volltext. Die Zusammenfassung finden Sie hier (KG Berlin – Reichweite einer Unterlassungserklärung).Vertragsstrafe? Oder erneute Abmahnung?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun eine oder mehrere Vertragsstrafen zahlen? Oder werden Sie erneut abgemahnt, obwohl Sie die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens nach Ihrer Ansicht bereits erklärt haben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.