Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungenveröffentlicht am 11. Juli 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2018, Az. 6 U 46/17
§ 10 AMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Wirksamkeitsangaben für Arzneimittel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei der Kennzeichnung von Arznei-, Heil- oder Nahrungsergänzungsmitteln?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Angaben bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamburg: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikaveröffentlicht am 20. Juni 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 22.03.2018, Az. 3 U 250/16
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 3 AEUV, Art. 1 lit. e EUV 330/2010, Art. 2 Abs. 1 EUV 330/2010, Art. 4 lit. Buchst. c EUV 330/2010, § 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika), den Volltext des Urteils unten:
Betreiben Sie ein selektives Vertriebssystem?
Haben Sie wegen Ihres Distributionsverhaltens eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hannover: Irreführende Wirkungsaussage bei Zahnpasta gegen Vitamin B12-Mangelveröffentlicht am 12. April 2018
LG Hannover, Urteil vom 09.05.2017, Az. 32 O 76/16
§ 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 3a UWG; Art. 2 Anhang 3 EUV 655/2013
Die Entscheidung des LG Hannover finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Hannover – Zahnpasta mit B12).Verwenden Sie irreführende Wirkungsaussagen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband oder Mitbewerber erhalten und sollen Ihre Aussagen wissenschaftlich nachweisen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Karlsruhe: Unzulässige Werbung für ein diätetisches Lebensmittel als Gedächtnismedizinveröffentlicht am 29. März 2018
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2017, Az. 6 U 59/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; Art. 7 Abs. 3, Abs. 4a LMIV; Art. 5 HCVO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Lebensmittel als Gedächtnismedizin), den Volltext unten:Wurden Sie wegen der Werbung für ein Lebensmittel abgemahnt?
Haben Sie wegen angeblich unzutreffender oder nicht erlaubter Werbeaussagen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Stuttgart: Wertgrenze von einem Euro im Heilmittelrecht besteht auch bei Geschenken an Fachkreiseveröffentlicht am 28. Februar 2018
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018, Az. 2 U 39/17
§ 7 HWGDie Entscheidung des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – Werbegeschenke an Fachkreise), die Pressemitteilung vom 22.02.2018 finden Sie nachfolgend:
Sollen Sie unzulässige Geschenke oder Rabatte gewährt haben?
Müssen Sie sich deshalb gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie selbst gegen einen Mitbewerber vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: Werbung mit gesundheitsbezogener Angabe „Detox“ nur bei wissenschaftlicher Absicherungveröffentlicht am 19. Januar 2018
BGH, Beschluss vom 06.12.2017, Az. I ZR 167/16
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006Die Zusammenfassung dieser BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Werbung mit gesundheitsbezogener Angabe „Detox“ nur bei wissenschaftlicher Absicherung); den Volltext unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Werbung für Nahrungsergänzungsmittel erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Mannheim: Zur Pflicht, bei Lebensmitteln auf die Importeur-Eigenschaft hinzuweisenveröffentlicht am 18. Dezember 2017
LG Mannheim, Urteil vom 01.06.2017, Az. 23 O 73/16
§ 8 UWG, § 3a UWG; Art. 9 Abs. 1 g) LMIV, Art. 14 Abs. 1 a) LMIV
Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung können Sie hier ansehen (LG Mannheim – Kennzeichnung Lebensmittel).Sollen Ihre Produkte unzureichend gekennzeichnet sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Etiketten und Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- KG Berlin: Unzulässige Werbeaussagen zur „Stärkung des Immunsystems“veröffentlicht am 7. Dezember 2017
KG Berlin, Urteil vom 18.07.2017, Az. 5 U 132/15
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 11 – Art. 19 EGV 1924/2006; § 3a UWG; § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO
Die Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Stärkung des Immunsystems), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie auf unzulässige Weise für ein Nahrungsergänzungsmittel geworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- BGH: Die Angabe „mild gesalzen“ ist eine unzulässige Werbung mit einem reduzierten Nährstoffanteilveröffentlicht am 4. Dezember 2017
BGH, Urteil vom 18.05.2017, Az. I ZR 100/16
Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Art. 9 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – vergleichende nährwertbezogene Angabe), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie mit falschen nährwertbezogenen Angaben geworben haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung für ein Bachblüten-Präparat mit gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 24. November 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2017, Az. I-20 U 120/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 10 Abs. 1 HCVO; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 7 Abs. 1 a) und b), Abs. 4 LMIV
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Werbung Bachblüten-Präparat), den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen unlautere Werbung für Heilmittel vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.