Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Irreführende Kundenbewertungen bei Amazon stellen keine Werbungveröffentlicht am 27. April 2021
BGH, Urteil vom 20.02.2020, Az. I ZR 193/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWGEine umfassende Besprechung der Entscheidung finden Sie hier, auf der Kanzlei-Hauptseite (BGH: Irreführende Kundenbewertungen bei Amazon stellen keine Werbung). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Benötigen Sie Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie doch einfach an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinproduktveröffentlicht am 4. Januar 2021
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2020, Az. 4 W 116/20
§ 3a UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 3 Nr. 1 MPG, § 3 HWG, § 3 Abs. 4 ProdSG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ProdSGDie Besprechung dieser Hammer Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinprodukt); den Volltext können Sie unten lesen:
Produkt nicht ausreichend gekennzeichnet?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprichtveröffentlicht am 7. März 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.01.2019, Az. 6 W 96/18
§ 3 HWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDie Besprechung des Frankfurter Urteils finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei DAMM LEGAL (OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Haben Sie eine Abmahnung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 7. Februar 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18
§ 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Einstweilige Verfügung gegen Wirksamkeitsaussagen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Heilmittelwerbung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Eine Apotheken-Homepage darf nicht für bestimmte Produkte werbenveröffentlicht am 15. Januar 2019
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018, Az. 2 U 41/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 10 Abs. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Stuttgart finden Sie hier (OLG Stuttgart – Unzulässige Produktwerbung durch Apotheke), den Volltext unten:Soll Ihre Werbung oder Ihr Internetauftritt gegen gesetzliche Verbote verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Nürnberg: Die Werbung für eine Komplettbrille mit dem Zusatz „Fassung geschenkt“ kann zulässig seinveröffentlicht am 20. Dezember 2018
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2018, Az. 3 U 881/18
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, Anhang Nr. 21 zu § 3 Abs. 3 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Brillenwerbung mit „Fassung geschenkt“), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen gesetzliche Vorschriften?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und wollen klären lassen, ob Ihr Verhalten rechtmäßig und wettbewerbskonform war? Oder wollen Sie Ihre geplante Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Aschaffenburg: Eine Werbung mit Gewichtsabnahme ist gesundheitsbezogen und muss wissenschaftlich nachgewiesen seinveröffentlicht am 7. November 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; Art. 1 Abs. 3 HCVO, Art. 3 HCVO, Art. 10 Abs. 1 HCVO, Art. 12b HCVO, Art. 13 ff HCVO
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung mit Gewichtsabnahme), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie unbewiesene Wirkungen versprochen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung aus dem Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Aussagen über Wirkungen eines Arzneimittels müssen für den Gebrauch am Menschen geltenveröffentlicht am 31. August 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2018, Az. 3-10 O 22/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – „antiviraler“ Hustensaft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Arzneimittelwerbung irreführend?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine „diätetische Behandlung“ darf nur mit wissenschaftlichen Nachweisen beworben werdenveröffentlicht am 16. August 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.04.2018, Az. 6 U 186/17
§ 3a UWG; § 11 LFGB; Art. 7 LMIV; § 14b DiätV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung für diätetische Behandlung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie im Lebensmittel-/Gesundheitsbereich irreführende Angaben gemacht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung eines Konkurrenten oder Verbandes erhalten oder droht eine gerichtliche Verfügung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Keine Werbung mit „Kausaltherapie“, wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wirdveröffentlicht am 31. Juli 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2018, Az. 3 U 96/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie hier (OLG Hamburg – Werbung Kausaltherapie), den Volltext des Urteils unten:Verwenden Sie unzutreffende Begriffe in Ihrer Werbung?
Haben Sie wegen einer Irreführung oder Falschangabe in der Werbung eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.