Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Unzulässige Angaben bei Lebensmitteln nach der Health-Claims-Verordnungveröffentlicht am 2. Februar 2017
BGH, Beschluss vom 29.09.2016, Az. I ZR 232/15
Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO)
Die Entscheidung haben wir auf unserer Hauptseite besprochen (BGH – unzulässige Angaben bei Lebensmitteln), den Volltext finden Sie unten:Wird Ihnen ein Verstoß gegen die HCVO vorgeworfen?
Sollen Sie unzulässige nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben bezüglich eines Lebensmittels getätigt haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- LG Potsdam: „Heilen mit Licht“ ist eine irreführende Werbeaussage für ein Medizingerätveröffentlicht am 26. Januar 2017
LG Potsdam, Urteil vom 24.02.2016, Az. 52 O 80/15
§ 3 HWG; § 5 UWG
Das Urteil des LG Potsdam haben wir hier zusammengefasst (LG Potsdam – Heilen mit Licht), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Verstößt Ihre Heilmittelwerbung gegen das Wettbewerbsrecht?
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie z.B. Wirkungsaussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis getätigt haben? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Die Bewerbung eines DNA-basierten Abnehmprogramms ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 01.04.2016, Az. 6 U 108/15
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Köln finden Sie unten im Volltext, unsere Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – DNA-basiertes Abnehmprogramm).Soll Ihre gesundheitsbezogene Werbung für Ihre Produkte wettbewerbswidrig sein?
Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen der Health Claims Verordnung und haben deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- LG München I: Zur Erforderlichkeit von Doppelblindstudien bei Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 13. Oktober 2016
LG München I, Urteil vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 11063/13
§ 4 Nr. 11 UWG aF; § 3 HWG; § 4 Abs. 2 MPG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG München I finden Sie hier (LG München – Erforderlichkeit Doppelblindstudie), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sind die Wirkungsaussagen für Ihre Heilmittel/Medizinprodukte wissenschaftlich abgesichert?
Oder haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Ihre Aussagen irreführend sein sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur „gesundheitsbezogenen Angabe“ bei Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne von Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006veröffentlicht am 5. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 13 Abs. 1 und 3 EU-VO Nr. 1924/2006; Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Anhang EU-VO Nr. 432/2012Die Kernaussage des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Gesundheitsbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Sie haben angeblich wettbewerbswidrig Nahrungsergänzungsmittel verkauft?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamm: Die Aussage, ein Lebensmittel enthalte „viele Vitalstoffe“, ist eine unzulässige nährwertbezogene Angabeveröffentlicht am 28. September 2016
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 18/16
Art. 8 Abs. 1 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) HCVO, § 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Hamm – Nährwertbezogene Angabe), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Onlinehändler für Bio-Lebensmittel zertifiziert sein müssenveröffentlicht am 26. September 2016
BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. I ZR 243/14
Art. 28 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Den Beschluss des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Onlinehändler für Bio-Lebensmittel).Handeln Sie mit Bio-Erzeugnissen oder anderer Ware, die Spezialvorschriften unterliegt?
Sind Sie wegen eines Verstoßes gegen eine Sondervorschrift abgemahnt worden? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung mit „Wirtschaftlichkeit“ eines Präparatsveröffentlicht am 23. August 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2016, Az. 3 U 13/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 HWG; § 84 SGB V, § 106 SGB V
Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Hamburg – Wirtschaftliches Arzneimittel).Sollen Sie irreführend geworben haben?
Wurden Sie abgemahnt, weil Sie Verbraucher oder andere Abnehmer über Eigenschaften eines Produkts täuschen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Köln: Für den Kauf von Medizinprodukten dürfen keine Geschenkkarten an Kunden ausgegeben werdenveröffentlicht am 2. August 2016
OLG Köln, Urteil vom 01.07.2016, Az. 6 U 151/15
§ 3a UWG, § 8 UWG; § 4 Abs. 3 HWG, § 7 HWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Köln – Geschenkkarte bei Medizinprodukten) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorgeworfen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.
- EuG: Untersagung von positiver, gesundheitsbezogener Werbung für Traubenzuckerveröffentlicht am 21. Juli 2016
EuG, Urteil vom 16.03.2016, Az. T-100/15
Art. 18 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1924/2006Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (EuG – Werbung für Dextro Energy), die Pressemitteilung Nr. 30/16 haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Probleme bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.