Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Oldenburg: Werbung für Möbel mit Holzdekor ist nicht irreführend, wenn das Dekor aus Kunststoff in Holzoptik bestehtveröffentlicht am 13. August 2018
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.01.2018, Az. 6 U 111/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Oldenburg – Werbung Möbeldekor), den Volltext finden Sie nachfolgend:Erweckt Ihre Werbung möglicherweise einen falschen Eindruck?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Sie sind sich aber nicht sicher, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamburg: Der Link auf die OS-Plattform der EU muss anklickbar seinveröffentlicht am 15. Juni 2018
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18
Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamburg – Link OS-Plattform), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie eine Abmahnung wegen des Links zur OS-Plattform erhalten?
Oder sollen andere Pflichtinformationen bei Ihnen fehlen oder ungenügend sein? Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Bochum: Informationspflichten für Händler bei eBay-Kleinanzeigenveröffentlicht am 18. April 2018
LG Bochum, Urteil vom 26.07.2016, Az. I-17 O 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier besprochen (LG Bochum – Informationen bei eBay-Kleinanzeigen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Fehlen bei Ihnen fernabsatzrechtliche Informationen?
Handeln Sie gewerblich in einem Onlineshop oder auf einer Onlinehandelsplattform und sollen gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erteilt haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Hamburg: Die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer begründet noch keine Irreführung von Verbrauchernveröffentlicht am 15. März 2018
LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2018, Az. 416 HKO 196/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG
Die Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Hamburg – Keine Irreführung durch Rechtsansichten).Sollen Sie Verbraucher getäuscht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung, z.B. von einem Verbraucherschutzverband, erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Brandenburg: Bei Verbraucherverträgen über Luftbildaufnahmen kann ein Widerrufsrecht nicht pauschal ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 8. Januar 2018
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 U 12/16
§ 312d Abs. 1 BGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Die Entscheidung des OLG Brandenburg haben wir hier besprochen (OLG Brandenburg – Widerrufsrecht beim Kauf von Luftbildaufnahmen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Verbraucherrechte unzulässig beschnitten?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung eines Telefonanbieters mit „Das beste Netz“veröffentlicht am 7. November 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 3 U 253/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Das beste Netz). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Soll Ihre Werbung mit einem Testsieg Verbraucher in die Irre führen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Düsseldorf: Pflichtangaben für Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetzveröffentlicht am 28. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2017, Az. I-15 U 68/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 6 ProdSG
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Pflichtangaben für Verbraucherprodukte), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Pflichtangaben für Ihre Produkte unterlassen haben?
Wird Ihnen deshalb Irreführung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Auch bei Werbung für Komplettküchen müssen Hersteller und Typen aller Elektrogeräte angegeben werdenveröffentlicht am 22. August 2017
BGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. I ZR 41/16
§ 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (BGH – Auch bei Werbung für Komplettküchen müssen Hersteller und Typen aller Elektrogeräte angegeben werden).
Ist oder war Ihre Werbung wettbewerbswidrig?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Soll ein Fachanwalt Ihre Werbung / Ihr Angebot vorab rechtlich prüfen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Zu den Pflichten des Händlers nach dem Produktsicherheitsgesetzveröffentlicht am 8. März 2017
BGH, Urteil vom 12.01.2017, Az. I ZR 258/15
§ 3a UWG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel; Art. 2 Buchst. b, e und f Richtlinie 2001/95/EG, Art. 5 Abs. 1 und 2 S. 1 Richtlinie 2001/95/EG; § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 3 ProdSG, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 S. 1 und 2 ProdSG
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Pflichten des Händlers nach dem ProdSG), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Haben Sie (potentiell) unsichere Produkte in den Verkehr gebracht?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder führen ein gerichtliches Verfahren? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- EuGH: 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit Händler nur bei Kostendeckelungveröffentlicht am 7. März 2017
EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15
§ 312a Abs. 5 S. 1 BGB, Art. 21 VRRLDie Besprechung des Urteils finden Sie hier (EuGH – 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit Händler nur bei Kostendeckelung), den Volltext der Entscheidung des EuGH unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Haben Sie z.B. als Onlinehändler eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie eine 0180-Telefonnummer angeboten haben, deren Kosten höher sind als die eines „normalen“ Anrufs aus dem Festnetz? Wir bieten für Ihren Shop einen Webcheck an und informieren Sie gerne. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.