Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Irreführende Spitzengruppenwerbung als „eines der wichtigsten“ Instituteveröffentlicht am 7. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. 6 U 190/15
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Köln – Werbung mit Meinungsforschungsinstitut), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Werbung irreführende Angaben enthalten?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Dortmund: Die Zertifizierung eines Medizinprodukts belegt nicht die behaupteten Heilwirkungenveröffentlicht am 6. Oktober 2016
LG Dortmund, Urteil vom 17.05.2016, Az. 25 O 154/16
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 MPG; § 3 Nr. 1 HWG; § 5 UWG
Das Urteil des LG Dortmund finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Dortmund – Werbung Medizinprodukt).Wird Ihre Werbung mit Heilwirkungen angegriffen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten eingehend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Postfachadresse als Adresse in der Widerrufsbelehrung reicht ausveröffentlicht am 5. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15
§ 495 BGB, § 355 BGB (Fassung bis zum 10.06.2010), § 242 EGBGB, Art. 245 Nr. 1 (Fassung bis zum 10.06.2010); § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 und 4, Anlage 2 (Fassung bis zum 10.06.2010)Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieses Urteils finden Sie hier (BGH – Postfachadresse in Widerrufsbelehrung) und hier (BGH – Gesetzlichkeitsfiktion der Muster-Widerrufsbelehrung), den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Widerrufsbelehrung erhalten?
Oder haben Sie möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur „gesundheitsbezogenen Angabe“ bei Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne von Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006veröffentlicht am 5. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 13 Abs. 1 und 3 EU-VO Nr. 1924/2006; Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Anhang EU-VO Nr. 432/2012Die Kernaussage des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Gesundheitsbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Sie haben angeblich wettbewerbswidrig Nahrungsergänzungsmittel verkauft?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Köln: Irreführende Werbung mit unzutreffenden Eigenschaften von Warenveröffentlicht am 4. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. 6 U 78/15
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Köln finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Köln – Werbung Motorenöl).Enthält Ihre Werbung falsche Angaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Hamm: Die Aussage, ein Lebensmittel enthalte „viele Vitalstoffe“, ist eine unzulässige nährwertbezogene Angabeveröffentlicht am 28. September 2016
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 18/16
Art. 8 Abs. 1 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) HCVO, § 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Hamm – Nährwertbezogene Angabe), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Naumburg: Direkte Rezeptübermittlung von Arzt an Apotheke ist nicht immer wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. September 2016
OLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2016, Az. 9 U 85/15
§ 31 Abs. 2 ÄBerufsO; § 3 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG a.F.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Naumburg finden Sie hier (OLG Naumburg – Rezeptübermittlung an Apotheke), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Onlinehändler für Bio-Lebensmittel zertifiziert sein müssenveröffentlicht am 26. September 2016
BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. I ZR 243/14
Art. 28 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Den Beschluss des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Onlinehändler für Bio-Lebensmittel).Handeln Sie mit Bio-Erzeugnissen oder anderer Ware, die Spezialvorschriften unterliegt?
Sind Sie wegen eines Verstoßes gegen eine Sondervorschrift abgemahnt worden? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- BGH: Der Verkauf von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. September 2016
BGH, Urteil vom 21.09.2016, Az. I ZR 234/15
§ 5 Abs. 1 Satz 1 ElektroG aF, § 4 Abs. 1 ElektroStoffV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroStoffVEine Kurzbesprechung dieses Urteils finden Sie auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de (BGH – Verkauf von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt). Den Wortlaut der Pressemitteilung des BGH finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung nach dem ElektroG erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- LG Düsseldorf: Notwendige Aufklärung bei Anwendung des Postident-Spezial-Verfahrensveröffentlicht am 22. September 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, Az. 38 O 52/15
§ 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir hier für Sie zusammengefasst (LG Düsseldorf – Postident-Spezial-Verfahren), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Haben Sie Verbraucher unzureichend aufgeklärt?
Hätten Sie eindeutiger auf die rechtlichen Konsequenzen der Handlung eines Verbrauchers hinweisen müssen? Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.