Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Dresden: Fehlt auf dem Amazon-Marketplace der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform, soll dies nicht wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 25. Oktober 2016
LG Dresden, Urteil vom 14.09.2016, Az. 42 HK O 70/16
Art. 14 Abs. 1, 1. Alt. EU-VO Nr. 523/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Dresden finden Sie hier (LG Dresden – Kein Hinweis auf OS-Schlichtungsplattform), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sollen Ihrem Internetauftritt auch Pflichtinformationen fehlen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage z.B. wegen fehlenden oder unzureichenden Hinweises auf die OS-Plattform erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BGH: Zum Unterlassungsanspruch bei aufgegebenem Geschäftsbetriebveröffentlicht am 24. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 10.03.2016, Az. I ZR 183/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des BGH haben wir hier kurz zusammengefasst (BGH – Unterlassungsanspruch gegen Mitbewerber), den Volltext finden Sie nachstehend:Geht ein Mitbewerber gegen Sie vor und verlangt Unterlassung?
Haben Sie eine Abmahnung eines Mitbewerbers erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Sie sind jedoch unsicher, ob ein Anspruch tatsächlich besteht oder wie Sie eine Erklärung formulieren können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Verkauf eines nicht aktivierten Software-Produktschlüssels nicht unbedingt irreführendveröffentlicht am 19. Oktober 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2016, Az. 6 W 42/16
§ 5 UWGDen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. finden Sie unten im Volltext, unsere Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M. – Verkauf von Software-Produktschlüssel und Irreführung).
Wird Ihnen eine irreführende Bewerbung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden. Sie benötigen eher einen Fachanwalt für IT-Recht? Haben wir auch; sprechen Sie uns an!
- LG Frankfurt a.M.: Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrechtveröffentlicht am 19. Oktober 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.04.2016, Az. 2-06 O 275/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 UWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier kurz zusammengefasst (LG Frankfurt – Verkauf von Produktschlüsseln), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihnen eine irreführende Bewerbung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Heidelberg: An Verbraucher gerichtete Werbung darf keine Netto-Preise enthaltenveröffentlicht am 14. Oktober 2016
LG Heidelberg, Urteil vom 12.08.2016, Az. 3 O 149/16
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 Abs. 3 PAngV
Das Urteil des LG Heidelberg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Heidelberg – Keine Netto-Preise für Verbraucher).Entsprechen Ihre Preisangaben und AGB der aktuellen Rechtslage?
Wollen Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Beleidigungen im Rahmen einer Streitwertbeschwerde sind keine wettbewerbsrechtliche geschäftliche Handlungveröffentlicht am 13. Oktober 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.09.2016, Az. 6 W 88/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 1 und 2 UWGDen Beschluss des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier für Sie besprochen (OLG Frankfurt a.M. – Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Streitwertbeschwerde); den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Kreditschädigung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen Verleumdung erhalten oder wird der gute Ruf Ihres Unternehmens von einem Mitbewerber beschädigt? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- LG München I: Zur Erforderlichkeit von Doppelblindstudien bei Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 13. Oktober 2016
LG München I, Urteil vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 11063/13
§ 4 Nr. 11 UWG aF; § 3 HWG; § 4 Abs. 2 MPG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG München I finden Sie hier (LG München – Erforderlichkeit Doppelblindstudie), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sind die Wirkungsaussagen für Ihre Heilmittel/Medizinprodukte wissenschaftlich abgesichert?
Oder haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Ihre Aussagen irreführend sein sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Düsseldorf: Verwendet ein Abmahner selbst die Klausel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, kann er keine Abmahnkosten verlangenveröffentlicht am 12. Oktober 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGB
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier kurz zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Abmahnkosten bei Abmahnklausel), den Volltext finden Sie nachstehend:Wollen Sie sich gegen die Kosten einer erhaltenen Abmahnung wehren?
Erscheint Ihnen eine erhaltene Abmahnung zwar als berechtigt, aber werden viel zu hohe Kosten gefordert? Oder sind Sie der Auffassung, dass gar keine Kosten des Gegners anfallen dürften? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis an einstweiliger Verfügungveröffentlicht am 11. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 100/15
§ 8 Abs. 1 S.1 UWG; § 13 ZPO, § 14 ZPO, § 724 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 795 ZPO, § 797 Abs. 2 ZPO, § 798 ZPO, § 890 ZPO, § 926 ZPODas Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Notarielle Unterlassungserklärung nutzlos).
Wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert?
Wollen Sie eine einstweilige Verfügung vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: E-Mail-Adresse im Onlineshop genügt den fernabsatzrechtlichen Informationspflichtenveröffentlicht am 11. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 08.07.2016, Az. 6 U 180/15
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; § 3 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier (OLG Köln – Informationspflicht Anbieter Onlineshop), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sind Sie Ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.