Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Werbung mit Garantie ohne Angabe der Bedingungen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. November 2016
OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016, Az. 4 U 1/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier besprochen (OLG Hamm – Werbung mit Garantie), den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:Sollen Sie Ihre Kunden falsch oder unvollständig informiert haben?
Haben Sie gesetzliche Pflichtinformationen nicht oder falsch vorgehalten und deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
- VG Köln: Nicht wirkstoffbezogene Dachmarke darf für verschiedene Arzneimittel verwendet werdenveröffentlicht am 7. November 2016
VG Köln, Urteil vom 10.05.2016, Az. 7 K 2206/14
§ 29 Abs. 2 S. 1 AMG, § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AMG, § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AMG
Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (VG Köln – Dachmarke für Arzneimittel).Verwenden Sie eine irreführende Bezeichnung für Ihre Produkte?
Wird deshalb eine behördliche Änderung von Ihnen verlangt oder haben Sie eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut. Wir helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- OLG Hamm: Immobilienwerbung muss Pflichtinformationen aus der Energieeinsparverordnung enthaltenveröffentlicht am 4. November 2016
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15
§ 16a EnEV; § 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wettbewerbskonforme Gestaltung von Immobilienanzeigen
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Immobilienanzeigen? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen irreführender Angaben in einer Anzeige erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Frankfurt a.M.: Geht das Gericht mit seinem Verbotstenor über die konkrete Verletzungsform hinaus, kann sich der Unterlassungsgläubiger dies später nicht zu eigen machenveröffentlicht am 3. November 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.09.2016, Az. 6 U 110/16
§ 5a UWG, § 308 ZPODie Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt a.M. – Nachträgliches Berufen auf gerichtsseitig erweitertes Verbot). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen die Irreführung von Verbrauchern vorgeworfen?
Haben Sie z.B. vorgeschriebene Informationen nicht erteilt und haben deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG München: Falsche Begriffe zur Bezeichnung von Textilfasern können wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 3. November 2016
OLG München, Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 2046/16
§ 3a UWG; Art. 5 Abs. 1 Textil-KennzVO, Art. 9 Abs. 1 Textil-KennzVO, Art. 15 Abs. 3 Textil-KennzVO, Art. 16 Abs. 1, Abs. 3 Textil-KennzVO
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG München finden Sie hier (OLG München – Falsche Bezeichnung von Textilfasern), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Haben Sie spezialgesetzliche Vorschriften bezüglich Ihrer Ware nicht beachtet?
Haben Sie z.B. vorgeschriebene Informationen oder Warnhinweise nicht erteilt und haben deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Das Abfangen von Kunden auf der Zufahrt zu einem Konkurrenten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 2. November 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2016, Az. 6 U 61/16
§ 4 Nr. 4 UWG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier kurz zusammengefasst (OLG Frankfurt – Behinderung von Mitbewerbern), den Volltext finden Sie nachstehend:Haben Sie Kunden eines Mitbewerbers abgeworben?
Soll dies auf unlautere Weise geschehen sein und Sie haben eine Abmahnung erhalten? Oder wurden Ihnen Kunden „vor der Nase weggeschnappt“? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Kiel: Auskunftsanspruch mit Wirtschaftsprüfervorbehalt entbindet von Rechnungslegung gegenüber Gläubigerveröffentlicht am 1. November 2016
LG Kiel, Urteil vom 19.06.2015, Az. 17 O 48/15
§ 704 ZPO, § 719 ZPO, § 767 ZPODen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (LG Kiel – Wirtschaftsprüfervorbehalt und direkte Rechnungslegung).
Verteidigung gegen einen Auskunftsanspruch?
Wird Ihnen unzureichende Auskunft vorgeworfen? Werden Sie auf Auskunft verklagt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und insbesondere Auskunftsansprüchen bestens vertraut. Wir helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- OLG Frankfurt a.M.: Auch Werbung für gemeinnützige Projekte kann belästigende Werbung seinveröffentlicht am 1. November 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2016, Az. 6 U 54/16
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung für gemeinnützige Projekte), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Werbung den Empfänger belästigt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung, z.B. wegen Cold Calling oder E-Mail-Spam, erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- EuGH: Zeitlicher Zwang eines TV-Werbespots entbindet nicht von gesetzlichen Verbraucher-Informationspflichtenveröffentlicht am 31. Oktober 2016
EuGH, Urteil vom 26.10.2016, Az. C-611/14
Art. 6 Abs. 1 EU-RL 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 EU-RL 2005/29/EGDas Urteil des EuGH haben wir auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de zusammengefasst (EuGH – Kurzer TV-Werbespot befreit nicht von Informationspflichten), zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Soll Ihre Werbung für Ihre Produkte irreführend sein?
Wird Ihnen unzureichende Information von Verbrauchern hinsichtlich Ihrer Produkte vorgeworfen? Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- OLG Köln: Die Bewerbung eines DNA-basierten Abnehmprogramms ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 01.04.2016, Az. 6 U 108/15
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Köln finden Sie unten im Volltext, unsere Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – DNA-basiertes Abnehmprogramm).Soll Ihre gesundheitsbezogene Werbung für Ihre Produkte wettbewerbswidrig sein?
Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen der Health Claims Verordnung und haben deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei einer Lösung.