Wettbewerbsrecht | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Amberg: Unlautere Bewerbung eines Handwerksgewerbes, wenn keine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt veröffentlicht am 19. April 2018
LG Amberg, Endurteil vom 21.11.2016, Az. 41 HK O 755/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1, Anlage A Nr. 1 und 10 HwO
Die Entscheidung des LG Amberg finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Amberg – Werbung Handwerk).Fehlen Ihnen Zulassungen oder haben Sie nicht zutreffende Angaben diesbezüglich getätigt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband oder Mitbewerber erhalten und sollen Ihre Werbung einstellen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG Bochum: Informationspflichten für Händler bei eBay-Kleinanzeigen veröffentlicht am 18. April 2018
LG Bochum, Urteil vom 26.07.2016, Az. I-17 O 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier besprochen (LG Bochum – Informationen bei eBay-Kleinanzeigen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Fehlen bei Ihnen fernabsatzrechtliche Informationen?
Handeln Sie gewerblich in einem Onlineshop oder auf einer Onlinehandelsplattform und sollen gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erteilt haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Marke veröffentlicht am 17. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.03.2018, Az. 6 U 180/17
§ 5 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Marke), den Volltext unten:Benutzen Sie eine irreführende Bezeichnung für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung?
Wurden Sie deshalb mittels einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage zur Unterlassung aufgefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- BGH: Eine Rabattaktion zwischen Unternehmen kann rechtswidrig sein, wenn der freie Wettbewerb beeinträchtigt wird veröffentlicht am 13. April 2018
BGH, Urteil vom 17.10.2017, Az. KZR 59/16
§ 1 GWB, § 21 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Die Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Wettbewerbsbeschränkende Rabattaktion), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll eine Aktion von Ihnen den Wettbewerb behindern?
Haben Sie deshalb von einem Verband oder einem Konkurrenten eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Hannover: Irreführende Wirkungsaussage bei Zahnpasta gegen Vitamin B12-Mangel veröffentlicht am 12. April 2018
LG Hannover, Urteil vom 09.05.2017, Az. 32 O 76/16
§ 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 3a UWG; Art. 2 Anhang 3 EUV 655/2013
Die Entscheidung des LG Hannover finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (LG Hannover – Zahnpasta mit B12).Verwenden Sie irreführende Wirkungsaussagen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband oder Mitbewerber erhalten und sollen Ihre Aussagen wissenschaftlich nachweisen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Nachahmung einer Produktausstattung kann auch bei Aufdruck einer unterscheidungskräftigen Wortmarke wegen Rufausbeutung unlauter sein veröffentlicht am 11. April 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.02.2018, Az. 6 W 14/18
§ 4 Nr. 3b UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Nachahmung Produktausstattung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie ein Produkt nachgeahmt haben?
Ist ein Mitbewerber der Auffassung, dass Ihre Nachahmung rechtswidrig ist, weil sie rufschädigend oder rufausbeutend ist und haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Adressen in Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular dürfen sich nicht widersprechen / Wettbewerbsverstoß durch Irreführung veröffentlicht am 9. April 2018
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2017, Az. 4 U 88/17
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB und § 4 Abs. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamm finden Sie hier (OLG Hamm – Widersprechende Empfängerdaten in Widerrufsbelehrung), den Volltext unten:
Haben Sie Pflichtinformationen nicht vollständig oder irreführend erteilt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Oldenburg: Kunden-Sternebewertung für Hotel bei booking.com ist keine Werbung mit DEHOGA-Sterneklassifizierung veröffentlicht am 6. April 2018
LG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2018, Az. 12 O 1857/17 – nicht rechtskräftig
§ 339 S.2 BGB
Die Entscheidung des LG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Oldenburg – Sternebewertung für Hotels), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird eine hohe Vertragsstrafe von Ihnen verlangt?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun gegen diese verstoßen haben? Werden deshalb von Ihnen eine oder mehrere Vertragsstrafen in empfindlicher Höhe gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Saarbrücken: Verband muss Mitgliederliste nicht mit der Abmahnung offenlegen veröffentlicht am 5. April 2018
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.11.2017, Az. 1 W 38/17
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (OLG Saarbrücken – Abmahnung durch Verband).Sollen Sie gegen wettbewerbsrechtliche oder verbraucherschützende Bestimmungen verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Verband (z.B. Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale, Verband Sozialer Wettbewerb o.ä.) erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Fällen aus allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Karlsruhe: Unzulässige Werbung für ein diätetisches Lebensmittel als Gedächtnismedizin veröffentlicht am 29. März 2018
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2017, Az. 6 U 59/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; Art. 7 Abs. 3, Abs. 4a LMIV; Art. 5 HCVO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Lebensmittel als Gedächtnismedizin), den Volltext unten:Wurden Sie wegen der Werbung für ein Lebensmittel abgemahnt?
Haben Sie wegen angeblich unzutreffender oder nicht erlaubter Werbeaussagen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.