Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Nürnberg-Fürth: Ein auf Grund des Widerrufsrechts zurück gesandtes Buch ist nicht „gebraucht“veröffentlicht am 27. März 2017
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.11.2016, Az. 4 HK O 6816/16
§ 8 UWG, § 12 UWG; § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 BuchPrG
Die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Nürnberg-Fürth – Buchpreisbindung bei per Widerruf zurückerhaltener Ware).Haben Sie gegen die Buchpreisbindung verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Nürnberg: Irreführung durch die Bezeichnung „frische Weide-Milch“?veröffentlicht am 22. März 2017
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.02.2017, Az. 3 U 1537/16
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1a LMIV, Art. 8 Abs. 3 LMIV
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Nürnberg finden Sie hier (OLG Nürnberg – frische Weide-Milch), den Volltext nachstehend:Soll Ihre Werbung für Lebensmittel wettbewerbswidrig sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Köln: Die Werbung mit fiktiven Unternehmensstandorten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. März 2017
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2016, Az. 6 U 119/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Köln haben wir hier zusammengefasst (OLG Köln – Werbung mit fiktivem Standort), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Führen Sie mit Ihrer Werbung Verbraucher in die Irre?
Wurden Sie wegen falscher oder missverständlicher Angaben in Ihrer Werbung, z.B. einem nicht zutreffenden Standort oder einer nicht existierenden Niederlassung Ihrer Firma, abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Wettbewerbswidrige gesundheitsbezogene Angaben für Schlankheitskapselnveröffentlicht am 16. März 2017
OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2016, Az. 4 U 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 10 HCVO
Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Werbung Schlankheitsmittel), den Volltext nachstehend:Verstößt Ihre Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gegen gesetzliche Vorschriften (HCVO)?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, ggf. noch am gleichen Tag.
- BGH: Gesundheitsbezogene Werbung für Mineralwasser muss Health-Claims-Verordnung entsprechenveröffentlicht am 9. März 2017
BGH, Urteil vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15
Art. 10 Abs. 1 HCVO, § 4 Nr. 11 UWG a.F.Die Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (BGH – Gesundheitsbezogene Werbung für Mineralwasser muss Health-Claims-Verordnung entsprechen), den Volltext nachfolgend:
Haben Sie eine Rechtsfrage zur Health-Claims-Verordnung?
Haben Sie in diesem Bereich eine Abmahnung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Zu den Pflichten des Händlers nach dem Produktsicherheitsgesetzveröffentlicht am 8. März 2017
BGH, Urteil vom 12.01.2017, Az. I ZR 258/15
§ 3a UWG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel; Art. 2 Buchst. b, e und f Richtlinie 2001/95/EG, Art. 5 Abs. 1 und 2 S. 1 Richtlinie 2001/95/EG; § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 3 ProdSG, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 S. 1 und 2 ProdSG
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Pflichten des Händlers nach dem ProdSG), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Haben Sie (potentiell) unsichere Produkte in den Verkehr gebracht?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder führen ein gerichtliches Verfahren? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Subdomain mit fremdem Markennamenveröffentlicht am 7. März 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 209/16
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Irreführende Subdomain mit Markennamen).Sollen Sie irreführend mit einer Marke geworben haben?
Haben Sie deshalb eine Unterlassungsaufforderung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbs- und Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- EuGH: 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit Händler nur bei Kostendeckelungveröffentlicht am 7. März 2017
EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15
§ 312a Abs. 5 S. 1 BGB, Art. 21 VRRLDie Besprechung des Urteils finden Sie hier (EuGH – 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit Händler nur bei Kostendeckelung), den Volltext der Entscheidung des EuGH unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Haben Sie z.B. als Onlinehändler eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie eine 0180-Telefonnummer angeboten haben, deren Kosten höher sind als die eines „normalen“ Anrufs aus dem Festnetz? Wir bieten für Ihren Shop einen Webcheck an und informieren Sie gerne. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
- OLG Dresden: Ein Verkäufer auf einer Internethandelsplattform wie Amazon muss nicht selbst einen Link auf die OS-Plattform setzenveröffentlicht am 1. März 2017
OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Dresden finden Sie hier (OLG Dresden – Link zu OS-Plattform bei Amazon); den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen ein fehlender Hinweis auf die OS-Plattform vorgeworfen?
Haben Sie im Zusammenahng mit einem fehlenden oder unzureichenden Hinweis auf die OS-Plattform eine Abmahnung erhalten oder befinden sich deshalb in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Der Begriff „Variobeitrag“ einer Krankenkasse kann Verbraucher in die Irre führenveröffentlicht am 28. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 124/16
§ 5 UWG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführender Begriff Variobeitrag), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Soll Ihre Werbung Verbraucher in die Irre führen?
Wurden Sie wegen falscher oder missverständlicher Angaben in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.