Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Berücksichtigung von erstinstanzlichem Vortrag ohne erneute Bezugnahmeveröffentlicht am 1. Februar 2017
BGH, Beschluss vom 15.12.2016, Az. I ZR 241/15
§ 5 Abs. 1 S.2 UWG , § 5a Abs. 2 UWGSie suchen eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung? Diese finden Sie hier (BGH – Zur Berücksichtigung von erstinstanzlichem Vortrag ohne erneute Bezugnahme). Den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Irreführung erhalten?
Soll Ihre Werbung wettbewerbswidrig, da irreführend sein? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit der aufgedrängten Reiserücktrittsversicherungveröffentlicht am 31. Januar 2017
BGH, Urteil vom 29.09.2016, Az. I ZR 160/15
Art. 23 Abs. 1 S. 2 EU-VO (EG) 1008/2008, Art. 4 EU-VO (EG) 1008/2008; § 3a UWGEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung gibt es auf unserer Hauptseite (BGH – Die aufgedrängte Reiserücktrittsversicherung); den Volltext unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Sollen Ihre Artikelbeschreibungen oder Ihr Checkout im Onlineshop irreführend sein? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Potsdam: „Heilen mit Licht“ ist eine irreführende Werbeaussage für ein Medizingerätveröffentlicht am 26. Januar 2017
LG Potsdam, Urteil vom 24.02.2016, Az. 52 O 80/15
§ 3 HWG; § 5 UWG
Das Urteil des LG Potsdam haben wir hier zusammengefasst (LG Potsdam – Heilen mit Licht), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Verstößt Ihre Heilmittelwerbung gegen das Wettbewerbsrecht?
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie z.B. Wirkungsaussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis getätigt haben? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Notwendigkeit einer Preisangabe im Schaufenster eines Hörgeräteakustikersveröffentlicht am 25. Januar 2017
BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15
§ 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV, § 4 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 2 UWG
Die Zusammenfassung des BGH-Urteils finden Sie hier (BGH – Preisangabe im Schaufenster); den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Ihre Preisangaben gegen geltendes Recht verstoßen?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Ulm: Wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung „Bambus“ für Socken aus Viskoseveröffentlicht am 19. Januar 2017
LG Ulm, Urteil vom 22.08.2016, Az. 11 O 9/16
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG; Art. 5 TextilkennzVO, Art. 16 TextilkennzVO
Die Entscheidung des LG Ulm finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Ulm – Irreführende Werbung mit Textilfasern).Führen Sie angeblich Verbraucher in die Irre?
Soll die Beschreibung Ihrer Waren Verbraucher über deren Beschaffenheit täuschen oder irreführen? Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M. – Unzulässige Steuerberatung durch Abwehr der Zwangsvollstreckungveröffentlicht am 18. Januar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 51/16
§ 1 StBerG, § 2 StBerG, § 5 StBerG, § 3a UWGDie Entscheidung haben wir auf unserer Hauptseite besprochen (OLG Frankfurt a.M. – Unzulässige Steuerberatung durch Abwehr der Zwangsvollstreckung). Den Volltext finden Sie unten:
Unzulässige Rechtsberatung?
Wird Ihnen vorgeworfen, entgegen geltendem Standesrecht rechtlich beratend tätig zu sein? Ist ein Unternehmen rechtlich tätig, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten oder möchten Sie eine aussprechen lassen? Rufen Sie uns an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- BGH: Zum Rückruf von irreführend gekennzeichneter Ware / Rescue-Tropfenveröffentlicht am 17. Januar 2017
BGH, Beschluss vom 29.09.2016, Az. I ZB 34/15
§ 8 Abs. 1 S.1 UWGDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (BGH – Zum Rückruf von markenrechtswidriger Ware). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Soll Ihre Werbung für ein Produkt irreführend sein?
Wird Ihnen vorgeworfen, in Ihrer Werbung falsche Produktaussagen zu treffen? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- LG Köln: Verpflichtende Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigenveröffentlicht am 13. Januar 2017
LG Köln, Urteil vom 15.11.2016, Az. 81 O 53/16
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG; § 16a Abs. 1 S. 1 EnEVDas Urteil des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen); den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:
Haben Sie für Ihre Immobilienanzeige eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie als Immobilienmakler eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie Angaben aus der EnEV unterlassen haben? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Kein Verstoß gegen die Buchpreisbindung bei Partnerprogramm mit einem Schulfördervereinveröffentlicht am 11. Januar 2017
BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 127/15
§ 3 BuchPrG, § 5 Abs. 1 BuchPrG, § 7 Abs. 4 Nr. 1 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrG; § 4a Abs. 1 S. 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG aF
Die Entscheidung des BGH finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (BGH – Buchpreisbindung bei Fördermaßnahmen).Sollen Sie gegen die Buchpreisbindung verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG München: Immobilienanzeige muss Angaben aus dem Energieausweis enthalten / EnEVveröffentlicht am 6. Januar 2017
OLG München, Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 4725/15
§ 16a Abs. 1 EnEV; § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 433 BGB; Art. 12 Abs. 4 EU-RL 2010/31/EU, Art. 288 Abs. 3 AEUV, Art. 4 Abs. 3 EUVDie Zusammenfassung des Urteils des OLG München finden Sie hier (OLG München – Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen); den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie für Ihre Immobilienanzeige eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie als Immobilienmakler eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.