Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Informationspflichten nach der PKW-EnVKV bei der Werbung für Kraftfahrzeugeveröffentlicht am 24. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2016, Az. 6 U 231/15
§ 5 UWG, § 5a UWG; Anlage 4, Abschnitt 1 zu § 5 PKW-EnVKV
Die Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung für Pkw). Zum Volltext der Entscheidung unten:Fehlen in Ihrer Werbung angeblich Pflichtangaben?
Haben Sie als (Auto-)Händler wegen fehlender Pflichtinformationen in Ihrer Werbung eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Köln: Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet seinveröffentlicht am 22. Februar 2017
OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16
§ 3 a UWG; § 312 j Abs. 2 und 3 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 EGBGB
Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Bestellbutton für Amazon Prime), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie Verbraucher in Ihrer Bestellabwicklung in die Irre führen?
Haben Sie wegen unklarer Bestellbedingungen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- KG Berlin: Zur Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer beschränkten Unterlassungserklärungveröffentlicht am 17. Februar 2017
KG Berlin, Urteil vom 02.09.2016, Az. 5 U 16/16
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG; § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des KG Berlin finden Sie unten im Volltext. Die Zusammenfassung finden Sie hier (KG Berlin – Reichweite einer Unterlassungserklärung).Vertragsstrafe? Oder erneute Abmahnung?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun eine oder mehrere Vertragsstrafen zahlen? Oder werden Sie erneut abgemahnt, obwohl Sie die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens nach Ihrer Ansicht bereits erklärt haben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- KG Berlin: Zum Rechtsmissbrauch bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenveröffentlicht am 15. Februar 2017
KG Berlin, Urteil vom 09.12.2016, Az. 5 U 163/15, 5 W 27/16
§ 242 BGB, § 339 BGB; § 8 Abs. 4 UWG
Das Urteil des KG Berlin haben wir hier zusammengefasst (KG Berlin – Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafen), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen?
Wird von Ihnen auf Grund einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer oder gar mehrerer Vertragsstrafen gefordert? Sind Sie der Ansicht, dass diese Forderung ungerechtfertigt oder missbräuchlich ist? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- BGH: Zur Fundstellenangabe bei der Werbung mit Test-Emblemenveröffentlicht am 13. Februar 2017
BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Az. I ZR 88/16
§ 5a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Werbung mit Test-Emblemen); den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihre Werbung mit Testergebnissen beanstandet?
Sollen Sie mit falschen oder veralteten Testergebnissen geworben oder die Angabe einer Fundstelle unterlassen haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Zum Rechtsmissbrauch bei vielfacher Abmahnung von Wettbewerbernveröffentlicht am 10. Februar 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 11.08.2016, Az. 3 U 56/15
§ 8 Abs. 4 S. 1 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 826 BGB; § 890 ZPO, § 891 ZPO
Die Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamburg – Rechtsmissbrauch bei Vielfachabmahnung).Liegt ein Rechtsmissbrauch vor?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und vermuten ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Abmahners? Oder wird Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte Missbrauch vorgeworfen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Keine Energieverbrauchsangabe im Laden für sichtgeschützt kartonverpackten Kühlschrankveröffentlicht am 7. Februar 2017
BGH, Urteil vom 15.12.2016, Az. I ZR 213/15
§ 3a UWG, Art. 4 lit. a und b EU-VO 1059/2010, Art. 4 lit. a und b EU-VO 1060/2010, Art. 4 lit. a EU-VO 1061/2010, Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 EU-RL 2002/40/EG, Art. 4 Abs. 1 lit. a EU-VO 65/2014Die Besprechung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Vollständig verpackte Haushaltsgeräte gelten nicht als ausgestellt). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie „weiße Ware“ ohne Energieverbrauchsangabe angeboten?
Haben Sie als Händler wegen falscher, fehlender oder unvollständiger Energiekennzeichnung eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Brandenburg: Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerberveröffentlicht am 7. Februar 2017
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2016, Az. 6 U 76/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 2 UWG
Das Urteil des OLG Brandenburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Brandenburg – Kritik an Mitbewerbern), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Sollen Sie sich abwertend über die Konkurrenz geäußert haben?
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie unzulässige Kritik an Mitbewerbern geübt haben sollen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Paderborn: Irreführende Preiswerbung eines Möbelhauses, wenn der angegebene Gesamtpreis nicht der ausgestellten Ausstattung entsprichtveröffentlicht am 3. Februar 2017
LG Paderborn, Urteil vom 20.09.2016, Az. 6 O 9/16
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV
Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Paderborn – Wettbewerbswidrige Preiswerbung); den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie irreführende Preisangaben getätigt haben?
Haben Sie wegen falscher, fehlender oder unvollständiger Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Unzulässige Angaben bei Lebensmitteln nach der Health-Claims-Verordnungveröffentlicht am 2. Februar 2017
BGH, Beschluss vom 29.09.2016, Az. I ZR 232/15
Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO)
Die Entscheidung haben wir auf unserer Hauptseite besprochen (BGH – unzulässige Angaben bei Lebensmitteln), den Volltext finden Sie unten:Wird Ihnen ein Verstoß gegen die HCVO vorgeworfen?
Sollen Sie unzulässige nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben bezüglich eines Lebensmittels getätigt haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.