Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Zur unberechtigten Infringement-Meldung einer Rechtsverletzung gegenüber Amazon / 2021veröffentlicht am 15. August 2023
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.08.2021, Az. 6 U 188/21
§ 4 Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWGDie Entscheidung wurde hier (OLG Karlsruhe: Bei unberechtigter Anzeige wegen Rechtsverletzung einstweilige Verfügung möglich / 2021) kurz zusammengefasst. Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. Februar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2017, Az. 2a O 45/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrig); zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Wurde Ihre Amazon-Artikelbeschreibung gekidnappt?
Möchten Sie, dass für Sie eine Abmahnung ausgesprochen oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wird? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Hamm: Handelt der Abmahner selbst irreführend, steht ihm kein Unterlassungsanspruch gegenüber Konkurrenten zuveröffentlicht am 28. Januar 2019
OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Täuschender Abmahner ohne Unterlassungsanspruch), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Ihre Kunden getäuscht oder in die Irre geführt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Glauben Sie, Ihr Konkurrent macht es auch nicht besser? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG München I: Fehlende Informationen über wesentliche Merkmale von Waren sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Mai 2018
LG München I, Urteil vom 04.04.2018, Az. 33 O 9318/17
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 312j Abs. 2 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Die Entscheidung des LG München haben wir hier besprochen (LG München – Wesentliche Merkmale von Waren), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten haben?
Haben Sie wegen fehlender Pflichtinformationen eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- OLG Hamm: Das Anlegen einer neuen Artikeldetailseite bei Amazon für ein bereits vorhandenes Produkt ist irreführendveröffentlicht am 5. September 2017
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017, Az. 4 U 80/16
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamm finden Sie hier (OLG Hamm – Artikeldetailseiten Amazon), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie wettbewerbswidrig auf Amazon gehandelt haben?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht, insbesondere auch auf Internethandelsplattformen, bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Dresden: Ein Verkäufer auf einer Internethandelsplattform wie Amazon muss nicht selbst einen Link auf die OS-Plattform setzenveröffentlicht am 1. März 2017
OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Dresden finden Sie hier (OLG Dresden – Link zu OS-Plattform bei Amazon); den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen ein fehlender Hinweis auf die OS-Plattform vorgeworfen?
Haben Sie im Zusammenahng mit einem fehlenden oder unzureichenden Hinweis auf die OS-Plattform eine Abmahnung erhalten oder befinden sich deshalb in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Köln: Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet seinveröffentlicht am 22. Februar 2017
OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16
§ 3 a UWG; § 312 j Abs. 2 und 3 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 EGBGB
Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Bestellbutton für Amazon Prime), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie Verbraucher in Ihrer Bestellabwicklung in die Irre führen?
Haben Sie wegen unklarer Bestellbedingungen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Dresden: Fehlt auf dem Amazon-Marketplace der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform, soll dies nicht wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 25. Oktober 2016
LG Dresden, Urteil vom 14.09.2016, Az. 42 HK O 70/16
Art. 14 Abs. 1, 1. Alt. EU-VO Nr. 523/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Dresden finden Sie hier (LG Dresden – Kein Hinweis auf OS-Schlichtungsplattform), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sollen Ihrem Internetauftritt auch Pflichtinformationen fehlen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage z.B. wegen fehlenden oder unzureichenden Hinweises auf die OS-Plattform erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BGH: Amazon-Händler haftet für falsche Angaben des Plattformbetreibersveröffentlicht am 10. August 2016
BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 110/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG
Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).Sollen Sie als Händler für fremde Angaben haften?
Handeln Sie auf einer Online-Plattform wie Amazon und sollen für Angaben haften, die Sie nicht getätigt haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine sachgerechte Lösung zu finden.
- OLG Köln: Wettbewerbswidriger Bestellbutton für den Dienst „Amazon Prime“veröffentlicht am 8. März 2016
OLG Köln, Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 312j BGBDas Urteil des LG Köln finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Köln – Bestellbutton Amazon).
Wettbewerbswidrige Preisgestaltungen – auch bei Ihnen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Preisgestaltungen oder Vertragsbedingungen erhalten? Oder nutzt ein Konkurrent von Ihnen solche und Sie wollen ihn daran hindern? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.