Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Betreiber einer Online-Lieferdienstplattform haftet für Wettbewerbsverstöße der dort tätigen Partnerrestaurantsveröffentlicht am 4. Oktober 2017
KG Berlin, Urteil vom 21.06.2017, Az. 5 U 185/16
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV
Das Urteil des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Haftung von Lieferdienstplattformen), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie als Plattformbetreiber für Dritte haften?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Fühlen Sie sich selbst für einen Verstoß gar nicht verantwortlich? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Bedeutung von Streitwertangaben des Klägers in Wettbewerbssachenveröffentlicht am 2. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.03.2017, Az. 6 W 24/17
§ 3 ZPO
Den Volltext des Beschlusses des OLG Frankfurt finden Sie unten; eine Zusammenfassung haben wir hier (OLG Frankfurt – Streitwert in Wettbewerbssachen) für Sie.Sind Sie von einem gerichtlichen Verfahren in einer Wettbewerbssache betroffen?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- BGH: Wer im Onlineshop bestätigt, gewerblich zu handeln, hat keine Verbraucherrechte / Vertragsstrafeveröffentlicht am 29. September 2017
BGH, Urteil vom 11.05.2017, Az. I ZR 60/16
§ 13 BGB, § 339 S.2 BGB; § 8 Abs. 1 UWGEine Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Wer im Onlineshop bestätigt, gewerblich zu handeln, hat keine Verbraucherrechte / Vertragsstrafe). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der umfassende Erfahrung im Umgang mit Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern besitzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Vertragsstrafen, insbesondere aus dem gewerblichen Rechtsschutz, seit vielen Jahren vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Pflichtangaben für Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetzveröffentlicht am 28. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2017, Az. I-15 U 68/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 6 ProdSG
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Pflichtangaben für Verbraucherprodukte), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Pflichtangaben für Ihre Produkte unterlassen haben?
Wird Ihnen deshalb Irreführung vorgeworfen und Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Fachverband hat nicht ohne Weiteres Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Abmahnkostenveröffentlicht am 15. September 2017
BGH, Urteil vom 06.04.2017, Az. I ZR 33/16
§ 3a UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 47 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 S.1 PBefGDen Volltext der BGH-Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung dagegen auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de (BGH – Fachverband hat nicht ohne Weiteres Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten).
Haben Sie von einem Verband eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie vielleicht auch schon eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Mitbewerbereigenschaft und dem wettbewerblichen Bezug zwischen Unternehmenveröffentlicht am 15. September 2017
BGH, Urteil vom 26.01.2017, Az. I ZR 217/15
Art. 2 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 (Ah) BGB, § 824 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Mitbewerbereigenschaft), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Macht ein anderes Unternehmen Ihnen den Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns?
Sie sind jedoch der Meinung, dass gar kein Wettbewerbsverhältnis besteht und Ihre Handlungen rechtmäßig sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Köln: Zu den Chancen und Grenzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes / eos lip balmveröffentlicht am 14. September 2017
LG Köln, Urteil vom 24.01.2017, Az. 33 O 175/16
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 a UWG, § 4 Nr. 3 b UWGEine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Köln finden Sie hier (LG Köln – Zu den Chancen und Grenzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes / eos lip balm), den Volltext der einstweiligen Verfügung finden Sie unten:
Wird Ihnen ein Wettbewerbsverstoß angelastet?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Wird Ihnen Irreführung vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Celle: Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels wie ein homöopathisches Arzneimittel ist unzulässigveröffentlicht am 12. September 2017
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2017, Az. 13 U 35/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, § 38 Abs. 1 S. 1 AMG, § 43 Abs. 1 S. 1 AMG
Den Beschluss des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Werbung für Nahrungsergänzungsmittel), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Führt Ihre Werbung Verbraucher in die Irre?
Sollen Sie Ihr Produkt falsch dargestellt haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hamburg: Fehlender Hinweis auf Google Analytics ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. September 2017
LG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2016, Az. 406 HKO 120/16
§ 13 TMG, § 3a UWGDie Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unten im Volltext; die Besprechung finden Sie hier (LG Hamburg – Fehlender Hinweis auf Google Analytics ist wettbewerbswidrig).
Haben Sie Kunden nicht auf die Verwendung von Google Analytics hingewiesen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe kann als Annahme einer Unterlassungserklärung gewertet werdenveröffentlicht am 7. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-15 U 119/14
§ 339 S. 2 BGB
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Vertragsstrafe), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine oder mehrere Vertragsstrafen zahlen?
Sie sind aber nicht sicher, ob eine Vertragsstrafe überhaupt angefallen ist? Oder die Höhe steht in keinem Verhältnis zum angeblichen Verstoß? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit dem Thema Vertragsstrafe bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.