Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Die Angabe „Bald verfügbar“ ist als Liefertermin zu ungenauveröffentlicht am 29. November 2017
LG München I, Urteil vom 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16
§ 3 UWG, § 3a UWG; § 312d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB
Das Urteil des LG München haben wir hier zusammengefasst (LG München – Termin für Warenlieferung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen nicht oder zu unbestimmt erteilt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihren Onlineshop bzw. Auftritt auf einer Handelsplattform vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: „Oliven Mix“ mit erkennbar schwarzen und grünen Oliven darf schwarz eingefärbte Oliven enthaltenveröffentlicht am 28. November 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.06.2017, Az. 6 U 122/16
Art 7 Abs. 1 lit a), lit d) LMIV, Art 7 Abs. 2 LMIV, Art. 7 Abs. 4 lit a), lit b) LMIVDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Oliven Mix), die Pressemitteilung vom 20.11.2017 finden Sie nachfolgend:
Wird Ihnen eine irreführende Bezeichnung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung für ein Bachblüten-Präparat mit gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 24. November 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2017, Az. I-20 U 120/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 10 Abs. 1 HCVO; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 7 Abs. 1 a) und b), Abs. 4 LMIV
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Werbung Bachblüten-Präparat), den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen unlautere Werbung für Heilmittel vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: § 21a Abs. 3 und 4 VTabakG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG darveröffentlicht am 17. November 2017
BGH, Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 117/16
§ 3a UWG, § 19 Abs. 2, 3 TabakerzG, § 21a Abs. 3, 4 VTabakGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten. Hierzu haben wir eine kurze Zusammenfassung verfasst, welche Sie hier finden (BGH – § 21a Abs. 3 und 4 VTabakG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar).
Haben Sie unerlaubt für Tabakprodukte geworben?
Haben Sie wegen Ihrer Tabakwerbung eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbeaussagen vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: „Hält bis zu 12 Monate“ ist eine irreführende Werbung für einen Displayschutzveröffentlicht am 17. November 2017
LG Hagen, Urteil vom 26.10.2017, Az. 21 O 90/17
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 UWG
Das Urteil des LG Hagen haben wir hier zusammengefasst (LG Hagen – Irreführende Werbung für Displayschutz), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine Eigenschaft des von Ihnen vertriebenen Produkts irreführend dargestellt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbeaussagen vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Der Rückruf von Produkten kann bei wettbewerbswidriger Werbung Teil der Unterlassungsverpflichtung seinveröffentlicht am 9. November 2017
BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 208/15
§ 278 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 449 BGB; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Das Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Produktrückruf bei wettbewerbswidriger Werbung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Drohen Ihnen Vertragsstrafen?
Sie haben nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, sind sich aber nicht über den Umfang Ihrer Pflichten im Klaren? Oder wurden Sie bereits zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen aufgefordert? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung eines Telefonanbieters mit „Das beste Netz“veröffentlicht am 7. November 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 3 U 253/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Das beste Netz). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Soll Ihre Werbung mit einem Testsieg Verbraucher in die Irre führen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: Preisvergleichsportal muss Nutzer bei Angebot auf internen Vertragsvorbehalt gegenüber Portalpartnern hinweisenveröffentlicht am 6. November 2017
BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 UWGDen Volltext der Entscheidung des BGH finden Sie unten; eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie erstellt (BGH – Preisvergleichsportal muss Nutzer bei Angebot auf internen Vertragsvorbehalt gegenüber Portalpartnern hinweisen).
Betreiben Sie ein Portal?
Haben Sie zu Ihrem Angebot eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Benötigen Sie Rechtsberatung bei der rechtskonformen Gestaltung Ihres Portals? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- OLG Stuttgart: Eine CE-Zertifizierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Werbeaussageveröffentlicht am 3. November 2017
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017, Az. 2 U 154/16
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 3 HWG
Das Urteil des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – CE-Zertifizierung für Medizinprodukte), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie streitige oder unwahre Angaben zu einem Medizinprodukt getätigt haben?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil die Werbeaussagen irreführend sein sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: Voraussetzungen einer zulässigen Werbung auf Instagramveröffentlicht am 1. November 2017
LG Hagen, Urteil vom 13.09.2017, Az. 23 O 30/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG; § 6 Abs. 2 TMG; Art. 10 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO; Art. 7 LMIV; § 11 Abs. 1 LFGB; § 58 RStV NWDen Volltext der Entscheidung des LG Hagen finden Sie nachstehend; eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Hagen – Werbung in Social Media).
Haben Sie ungekennzeichnet geworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Haben Sie Fragen zur Differenzierung von Berichterstattung und Werbung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.