Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Lüneburg: Zur irreführenden Etikettierung von Lebensmittelnveröffentlicht am 3. Mai 2016
VG Lüneburg, Urteil vom 28.01.2016, Az. 6 A 30/15
§ 39 Abs. 2 LFGB; § 28 VwVfGDas Urteil des VG Lüneburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (VG Lüneburg – Etikettierung Gemüsesaft).
Halten Sie alle Vorschriften der LMIV ein?
Haben Sie eine behördliche Aufforderung oder eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer fehlerhaften Etikettierung eines Lebensmittels erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten (z.B. Lebensmittelkennzeichnung) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten eines abmahnenden Verbandesveröffentlicht am 2. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.02.2016, Az. 6 U 150/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas Urteil des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt a.M. – Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abmahnung eines Fachverbands). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Haben Sie eine Abmahnung von einem Verband erhalten?
Sind Sie der Ansicht, der Verband handelt rechtsmissbräuchlich oder hat jedenfalls keinen Anspruch auf die Kosten eines externen Rechtsanwalts? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Koblenz: Unzulässige Werbung für ein Arzneimittel bezüglich nicht zugelassener Anwendungsgebieteveröffentlicht am 2. Mai 2016
OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.2016, Az. 9 U 895/15
§ 3 HWG, § 3a HWG, § 5 HWG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Koblenz – Werbung Arzneimittel), den Text der Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 20.04.2016 haben wir nachfolgend wiedergegeben:Ist Ihre Arzneimittelwerbung zulässig?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung oder anderer Angaben für ein Medikament erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Dortmund: Zur Kennzeichnung eines Onlineshops, der nur mit Gewerbetreibenden handeln willveröffentlicht am 27. April 2016
LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2016, Az. 25 O 139/15
§ 312j BGB; Art. 246a EGBGB
Die Entscheidung des LG Dortmund haben wir hier besprochen (LG Dortmund – Onlineshop für Gewerbetreibende) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Genügt Ihr Onlineshop den gesetzlichen Anforderungen?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung Ihres Onlineshops oder anderweitigen Verkaufsauftritts? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung oder Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Köln: Nachahmung und wettbewerbliche Eigenart von Freizeitschuhenveröffentlicht am 26. April 2016
OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015, Az. 6 U 44/15
§ 3 UWG, 4 Nr. 9 UWG a.F., § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWGEine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Köln – Freizeitschuhe). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Unlautere Nachahmung von Produkten
Wird Ihnen vorgeworfen, dass das von Ihnen vertriebene Produkt ein anderes nachahmt? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen fachlich umstrittener gesundheitsbezogener Angaben im Eilverfahrenveröffentlicht am 25. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2016, Az. 6 W 21/16
§ 3 HWG
Das Urteil des OLG Frankfurt finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Frankfurt – Werbung mit Gesundheitsbezug).Abmahnung wegen einer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung für eine Heilbehandlung, ein Medikament oder ein Nahrungsergänzungsmittel erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Zur Reichweite einer Unterlassungserklärung bei Veröffentlichungen im Internetveröffentlicht am 22. April 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2015, Az. 2 U 40/15
§ 150 Abs. 2 BGB, § 133 BGB, 157 BGB
Die Zusammenfassung des Stuttgarter Urteils finden Sie hier (OLG Stuttgart – Reichweite einer Unterlassungserklärung), den Volltext dagegen im Folgenden:Haben Sie Probleme mit einer Unterlassungserklärung?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Wurde Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptiert oder sollen Sie auf Grund Ihrer Erklärung Tätigkeiten ausüben, die von Ihrem Vertragswillen nicht umfasst sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- OLG Düsseldorf: Bei unzutreffender Wirkungsaussage ist die Werbung für ein Produkt irreführendveröffentlicht am 21. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-2 U 11/15
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGBDie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – unzutreffende Wirkungsaussage) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung für ein Nahrungs- oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel, Lebensmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung mit Wirkungsaussagen erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Düsseldorf: Werbung mit „CE-geprüft“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016, Az. I-15 U 58/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWGEine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Düsseldorf – CE-geprüft). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Die Tücken der Werbung mit Prüfsiegeln
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Werbung mit einem Prüfsiegel (z.B. TÜV o.ä.) nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit Testergebnis ohne Fundstelleveröffentlicht am 18. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.03.2016, Az. 6 U 182/14
§ 5a UWG
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung Testergebnis), den Volltext nachstehend:Haben Sie eine Abmahnung wegen irreführender Werbung erhalten?
Sie sollen Testergebnisse nicht in wettbewerbskonformer Weise in Ihrer Werbung verwendet haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.