Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Rechtsverstöße gegen die DSGVO können nicht abgemahnt werdenveröffentlicht am 28. Juni 2019
LG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 0 68/18 KfH
Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas Urteil des LG Stuttgart habe ich hier kurz besprochen (LG Stuttgart: Rechtsverstöße gegen die DSGVO können nicht abgemahnt werden). Den Volltext zu der Entscheidung finden Sie unten:
Sollen Sie wettbewerbswidrig gegen die DSGVO verstoßen haben?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- KG Berlin: Datenschutzbestimmungen sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWGveröffentlicht am 1. Oktober 2018
KG Berlin, Urteil vom 22.09.2017, Az. 5 U 155/14
§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG, § 13 Abs. 1 S. 2 TMG; § 4 BDSG, § 4a Abs. 1 S. 1 BDSG, § 4a Abs. 1 S. 2 BDSG, § 28 Abs. 3 S. 1 BDSG; § 3 a UWGDie Entscheidung des KG Berlin haben wir hier besprochen (KG Berlin – Datenschutzbestimmungen sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Wurden Sie wegen Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften abgemahnt?
Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder befinden sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Sie wollen aber klären lassen, ob der Abmahner überhaupt berechtigt ist, Ihnen gegenüber Ansprüche geltend zu machen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Würzburg: Verstöße gegen die DSGVO können von Wettbewerbern abgemahnt werdenveröffentlicht am 1. Oktober 2018
LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18
§ 3a UWG, DSGVO
Die Entscheidung des LG Würzburg haben wir hier zusammengefasst (LG Würzburg – Abmahnung wegen DSGVO), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie gegen das neue Datenschutzrecht (DSGVO) verstoßen?
Haben Sie wegen fehlender oder falscher Angaben zum Datenschutz eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten, weil es sich gleichzeitig um wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten handeln soll? Sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben oder droht Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Dessau-Roßlau: Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werdenveröffentlicht am 7. Juni 2018
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.03.2018, Az. 3 O 29/17
§ 9 Abs. 9 BDSG, § 14 Berufsordnung der Apotheker, § 4 a Abs. 3 BDSGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de, genauer hier (LG Dessau-Roßlau – Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werden). Den Volltext der Entscheidung finden Sie dagegen unten:
Benötigen Sie Beratung zur DSGVO?
Haben Sie von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hamburg: Fehlender Hinweis auf Google Analytics ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. September 2017
LG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2016, Az. 406 HKO 120/16
§ 13 TMG, § 3a UWGDie Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unten im Volltext; die Besprechung finden Sie hier (LG Hamburg – Fehlender Hinweis auf Google Analytics ist wettbewerbswidrig).
Haben Sie Kunden nicht auf die Verwendung von Google Analytics hingewiesen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Beim Verkauf von Smart-TV muss Verbraucher auf Erhebung personenbezogener Daten hingewiesen werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2016, Az. 2-03 O 364/15
§ 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 2 TMG, § 13 Abs. 3 TMG; § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG; § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGBDie Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG Frankfurt a.M. – Smart-TV-Geräte ohne Hinweis auf Erhebung von Nutzerdaten). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung erhalten?
Sind Sie unsicher, ob eine solche Abmahnung überhaupt zulässig ist? Wollen Sie selbst ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten beenden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Hinweis nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit c BDSG darf, um nicht unwirksam zu sein, nicht verschleiern, dass einfaches Bestreiten der Forderung die SCHUFA-Mitteilung unterbindetveröffentlicht am 6. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 157/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWG, § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BDSGLesen Sie unsere Kurzbesprechung der wesentlichen Aspekte der Entscheidung (hier). Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie unter dem Link „Diesen Beitrag weiterlesen“: (mehr …)