Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Wettbewerbsverstoß durch falsche Etikettierung von Textilienveröffentlicht am 9. September 2016
LG Bochum, Urteil vom 24.03.2016, Az. I-14 O 3/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 12 UWG; Art. 1 VO 1007/2011/EU
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Bochum finden Sie hier (LG Bochum – Etikettierung Textilien), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Fehlen Ihrem Verkaufsauftritt gesetzliche Pflichtinformationen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder benötigen Sie Beratung hinsichtlich der Angaben, die für bestimmte Produkte notwendig sind? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Geo-Targeting zum Ausschluss von Liefergebieten darf keine „Streuverluste“ aufweisen / Irreführungveröffentlicht am 7. September 2016
BGH, Urteil vom 28.04.2016, Az. I ZR 23/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWGDas Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Irreführung trotz Geo-Targeting), den Volltext der Entscheidung finden Sie unten.
Wird Ihnen das „Wildern in fremden Gebieten“ vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- BGH: Zum Schadensersatz für Kosten eines Warenrückrufs auf Grund ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungveröffentlicht am 6. September 2016
BGH, Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 109/14
§ 4 Nr. 9 UWG a.F.; § 945 ZPO
Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Schadensersatz für Warenrückruf).Sind Ihnen auf Grund einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung Kosten entstanden?
Wollen Sie diese erstattet haben? Oder muss die Verfügung noch aufgehoben werden? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit der Aussage „Wechseln Sie jetzt ins größte 100 MBit LTE-Netz Deutschlands“veröffentlicht am 5. September 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2016, Az. 6 U 100/15
§ 5 UWG; § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Werbung mit Übertragungsgeschwindigkeit), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Ist Ihre Werbung irreführend, weil sie deutlich übertreibt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder sind Sie der Ansicht, dass eine solche Abmahnung ungerechtfertigt ist, weil Ihre Werbung zutreffend ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Unzulässige Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreisveröffentlicht am 25. August 2016
BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG; § 130 Abs. 1 SGB V
Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Vergleichspreise Apotheke).Verstößt Ihre Preiswerbung gegen gesetzliche Bestimmungen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: „Für Sie ändert sich im Übrigen nichts“ ist eine irreführende Werbeaussage, wenn doch Änderungen angekündigt werdenveröffentlicht am 24. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 26/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, § 5 UWG
Die Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Irreführende Werbung an Aktionäre), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie durch unwahre/missverständliche Werbeaussagen getäuscht haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder haben Sie die Werbung eines Konkurrenten entdeckt, die andere „hinter’s Licht“ führt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- LG Bonn: Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 23. August 2016
LG Bonn, Urteil vom 01.06.2016, Az. 1 O 354/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 UWG
Die Entscheidung des LG Bonn haben wir hier für Sie zusammengefasst (LG Bonn – Falscher Brancheneintrag) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen vorgeworfen, sich im Wettbewerb falsch darzustellen?
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie im Internet als etwas dargestellt werden, das Sie nicht sind? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung mit „Wirtschaftlichkeit“ eines Präparatsveröffentlicht am 23. August 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2016, Az. 3 U 13/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 HWG; § 84 SGB V, § 106 SGB V
Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Hamburg – Wirtschaftliches Arzneimittel).Sollen Sie irreführend geworben haben?
Wurden Sie abgemahnt, weil Sie Verbraucher oder andere Abnehmer über Eigenschaften eines Produkts täuschen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen, eine individuelle Lösung zu finden.
- AG Köln: Klebebänder sind mit Angabe des Grundpreises anzubietenveröffentlicht am 17. August 2016
AG Köln, Urteil vom 23.05.2016, Az. 142 C 566/15
§ 2 Abs. 1 PAngV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des AG Köln finden Sie hier (AG Köln – Grundpreisangabe), im Folgenden haben wir den Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen?
Sollen Sie Grundpreise nicht oder nicht korrekt angegeben haben und haben deswegen eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung bei Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten bei gefährlichen Gemischenveröffentlicht am 15. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.07.2016, Az. 6 U 227/15
§ 5 UWG, § 5a UWG; Art. 3 CLP-VO, Art. 4 CLP-VO, Art. 17 CLP-VO, Art. 31 CLP-VO
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Kennzeichnung gefährlicher Gemische) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Sollen Sie gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten oder befürchten dies? Oder wissen Sie nicht, ob für Ihre Produkte Kennzeichnungspflichten bestehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.