Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Untersagung von positiver, gesundheitsbezogener Werbung für Traubenzuckerveröffentlicht am 21. Juli 2016
EuG, Urteil vom 16.03.2016, Az. T-100/15
Art. 18 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1924/2006Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (EuG – Werbung für Dextro Energy), die Pressemitteilung Nr. 30/16 haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Probleme bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- OLG Frankfurt a.M.: Unlautere Kundenabwerbung durch Nutzung anvertrauter Adressen?veröffentlicht am 20. Juli 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.01.2016, Az. 6 U 21/15
§ 4 Nr. 4 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Abwerbung von Kunden) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Werden Ihnen unlautere Werbemethoden vorgeworfen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG München I: Vergleichsportal check24 muss auf eigene Versicherungsvermittler-Rolle hinweisenveröffentlicht am 19. Juli 2016
LG München I, Urteil vom 13.07.2016, Az. 37 O 15268/15
§ 11 VersVermVO, § 61 VVG, § 3a UWGDie Pressemitteilung 03/16 des LG München I finden Sie nachstehend, eine kurze Zusammenfassung hier (LG München I – Vergleichsportal als Versicherungsmakler).
Sind Sie Versicherungsmakler?
Wird Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, weil Sie auf Ihre Rolle als Makler nicht ausreichend hingewiesen haben? Wird Ihnen die Verletzung von gesetzlichen Beratungspflichten vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Lauterkeitsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zum Schadensersatz bei unerlaubter Telefonwerbungveröffentlicht am 18. Juli 2016
BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 276/14
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a UWG; § 4 Nr. 1 UWG aFDas Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Unzulässige Telefonwerbung).
Werden Sie der unlauteren Telefonwerbung beschuldigt?
Oder fühlen Sie sich durch telefonische (oder andere) Werbung belästigt? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Wuppertal: „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist eine zulässige Bezeichnungveröffentlicht am 15. Juli 2016
LG Wuppertal, Urteil vom 31.03.2016, Az. 12 O 126/15
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Wuppertal – Heilpraktiker für Psychotherapie), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihnen eine irreführende oder unzulässige Berufsbezeichnung vorgeworfen?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- EuGH: Zwingend anfallende Überführungskosten für einen Pkw müssen im Kaufpreis angegeben werdenveröffentlicht am 14. Juli 2016
EuGH, Urteil vom 07.07.2016, Az. C-476/14
Art. 1 EU-RL 98/6, Art. 2 EU-RL 98/6, Art. 3 Abs.1 EU-RL 98/6, Art. 4 Abs.1 EU-RL 98/6, Art. 5 Abs. 1 EU-RL 98/6, Art. 10 EU-RL 98/6Die Entscheidung des EuGH haben wir hier besprochen (EuGH – Zur Angabe des Pkw-Verkaufspreises mit Überführungskosten). Den Volltext zum Urteil finden Sie hier:
Haben Sie eine Abmahnung wegen unzureichender Preisangabe erhalten?
Wird Ihnen vorgeworfen, die Überführungskosten oder andere Preisbestandteile für einen Pkw nicht als Teil des Gesamtpreises angegeben zu haben? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte verfügen durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) über umfassende Erfahrung mit dem Preisangabenrecht und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- LG Karlsruhe: Der Kauf von virtueller Währung für ein Computerspiel kann von Verbrauchern widerrufen werdenveröffentlicht am 13. Juli 2016
LG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016, Az. 18 O 7/16
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG; § 356 Abs. 5 BGB
Die Entscheidung des LG Karlsruhe haben wir hier für Sie zusammengefasst (LG Karlsruhe – Widerruf bei Ingame-Käufen) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen eine falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung vorgeworfen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG Freiburg: Nicht jede Hotelwerbung mit Sternen weist (irreführend) auf ein Hotelklassifizierungssystem hinveröffentlicht am 12. Juli 2016
LG Freiburg, Urteil vom 20.06.2016, Az. 12 O 137/15 KfH
Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWGEine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Freiburg – Hotelwerbung mit Sternen), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Wird Ihnen als Hotelbetreiber ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung wegen angeblich unlauteren Verhaltens, die Sie für nicht berechtigt erachten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit der Materie Wettbewerbsrecht jahrelang vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: Möbelkonfigurator im Internet ist noch kein „Angebot“, welches eine Preisangabe erfordertveröffentlicht am 11. Juli 2016
OLG München, Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 1711/15
§ 3a UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 PAngV, § 4 Abs. 4 PAngV
Das Urteil des OLG München finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG München – Preisangabe Möbelkonfigurator).Haben Sie gegen die Preisangabenverordnung verstoßen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten, weil in Ihrem Internetangebot Wettbewerbsverstöße, z.B. gegen die PAngV, enthalten sein sollen? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführung bei mangelhafter Fundstellenangabe in Werbung mit Testergebnisveröffentlicht am 7. Juli 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.03.2016, Az. 6 U 51/15
§ 5 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Werbung mit Testergebnis) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wurden Sie wegen einer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt?
Sollen Sie irreführend mit einem Testergebnis geworben haben oder die Quelle nicht oder nicht korrekt angegeben haben und haben deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.