Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Würzburg: Zur Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 6. Dezember 2018
LG Würzburg, Urteil vom 07.08.2018, Az. 1 HK O 434/18
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 312c Abs. 1 BGB, § 312 g Abs. 1 BGB, § 312 d Abs. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGBDie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Würzburg finden Sie hier (LG Würzburg – Wiederholungsgefahr), den Volltext unten:
Wird eine Unterlassungserklärung von Ihnen verlangt?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, z.B. wegen einer irreführenden Werbung oder fehlerhaften Pflichtinformationen für Verbraucher, und sollen nun eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Würzburg: Aufklärungspflichten des Abgemahnten bei Mehrfachabmahnung und Drittunterwerfungveröffentlicht am 6. November 2018
LG Würzburg, Beschluss vom 27.09.2018, Az. 1 HK O 1487/18
§ 91 a Abs. 1 S. 1 ZPODie Zusammenfassung der Entscheidung des LG Würzburg finden Sie hier (LG Würzburg – Mehrfachabmahnung), den Volltext unten:
Wurden Sie wegen desselben Verstoßes mehrfach abgemahnt?
Sind Sie unsicher, ob eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung auch für eine erneute Abmahnung gilt oder fürchten Sie, gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen zu werden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Nürnberg: Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbungveröffentlicht am 5. November 2018
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 22.05.2018, Az. 3 U 1138/18
§ 339 BGB; § 3a UWG, § 5 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Nürnberg haben wir hier besprochen (OLG Nürnberg – Zur Höhe der Unterlassungsverpflichtung bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Haben Sie wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung erhalten und sollen sich zur Unterlassung mit Vertragsstrafendrohung verpflichten? Sind Sie sich nicht sicher, wozu Sie sich verpflichten müssen und wozu nicht? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Berlin: Eine auf das Internet eingeschränkte Unterlassungserklärung wegen einer Äußerung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 3. August 2018
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2017, Az. 97 O 122/16
§ 91 ZPO; §§ 1 ff UWG
Die Entscheidung des LG Berlin haben wir hier zusammengefasst (LG Berlin – eingeschränkte Unterlassungserklärung), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Unterlassungserklärung unzureichend?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben? Soll diese nicht ausreichend sein und Ihnen droht nun eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Bamberg: Zur angemessenen Länge der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärungveröffentlicht am 2. Mai 2018
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.04.2018, Az. 3 W 11/18
§ 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 193 BGBDie Entscheidung des OLG Bamberg haben wir hier besprochen (OLG Bamberg – Länge der Abmahnungsfrist), den Volltext finden Sie nachfolgend:
Wurden Sie abgemahnt und Ihnen läuft die Zeit davon?
Haben Sie wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße, Markenverletzungen oder anderer Vorwürfe der Verletzung geistigen Eigentums eine Abmahnung erhalten? Die Ihnen gesetzte Frist für die Abgabe einer Erklärung ist aber fast verstrichen oder gar bereits abgelaufen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, ggf. noch am gleichen Tag.
- LG Oldenburg: Kunden-Sternebewertung für Hotel bei booking.com ist keine Werbung mit DEHOGA-Sterneklassifizierungveröffentlicht am 6. April 2018
LG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2018, Az. 12 O 1857/17 – nicht rechtskräftig
§ 339 S.2 BGB
Die Entscheidung des LG Oldenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Oldenburg – Sternebewertung für Hotels), den Volltext finden Sie nachfolgend:Wird eine hohe Vertragsstrafe von Ihnen verlangt?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun gegen diese verstoßen haben? Werden deshalb von Ihnen eine oder mehrere Vertragsstrafen in empfindlicher Höhe gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: Ein Gericht darf für seine Entscheidung in einer Unterlassungsklage keinen anderen Klagegrund als den beantragten zugrunde legenveröffentlicht am 9. Februar 2018
BGH, Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 184/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 308 Abs. 1 ZPODie Entscheidung finden Sie unten im Volltext und hier von uns zusammengefasst (BGH – Nicht beantragter Klagegrund).
Wurden Sie zur Unterlassung verurteilt?
Sind Sie nach einer Abmahnung im Klagewege oder nach Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung verurteilt worden? Wollen Sie gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Reichweite eines Unterlassungsgebots / Kerngleicher Verstoßveröffentlicht am 5. Februar 2018
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.11.2017, Az. 6 W 95/17
§ 890 ZPO
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Reichweite Unterlassungsgebot); den Volltext unten:Sollen Sie gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen haben?
Liegt gegen Sie aufgrund einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage ein vertragliches oder gerichtliches Unterlassungsgebot vor? Sollen Sie dagegen verstoßen haben und deshalb eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- BGH: Der Rückruf von Produkten kann bei wettbewerbswidriger Werbung Teil der Unterlassungsverpflichtung seinveröffentlicht am 9. November 2017
BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 208/15
§ 278 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 449 BGB; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Das Urteil des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Produktrückruf bei wettbewerbswidriger Werbung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Drohen Ihnen Vertragsstrafen?
Sie haben nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, sind sich aber nicht über den Umfang Ihrer Pflichten im Klaren? Oder wurden Sie bereits zur Zahlung einer oder mehrerer Vertragsstrafen aufgefordert? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe kann als Annahme einer Unterlassungserklärung gewertet werdenveröffentlicht am 7. September 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-15 U 119/14
§ 339 S. 2 BGB
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Vertragsstrafe), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie eine oder mehrere Vertragsstrafen zahlen?
Sie sind aber nicht sicher, ob eine Vertragsstrafe überhaupt angefallen ist? Oder die Höhe steht in keinem Verhältnis zum angeblichen Verstoß? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit dem Thema Vertragsstrafe bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.