Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprichtveröffentlicht am 7. März 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.01.2019, Az. 6 W 96/18
§ 3 HWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDie Besprechung des Frankfurter Urteils finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei DAMM LEGAL (OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Haben Sie eine Abmahnung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Karlsruhe: Zur Angabe der Inhaltsstoffe beim Angebot von Kosmetikprodukten im Internetveröffentlicht am 10. Januar 2019
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17
§ 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe haben wir hier besprochen (OLG Karlsruhe – Information über Inhaltsstoffe bei Kosmetikprodukten), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für Ihre Produkte spezielle Angaben machen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich Informationspflichten verletzt oder missachtet haben? Wollen Sie gleichzeitig prüfen lassen, ob das weitere Angebot rechtskonform ist? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikaveröffentlicht am 20. Juni 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 22.03.2018, Az. 3 U 250/16
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 3 AEUV, Art. 1 lit. e EUV 330/2010, Art. 2 Abs. 1 EUV 330/2010, Art. 4 lit. Buchst. c EUV 330/2010, § 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika), den Volltext des Urteils unten:
Betreiben Sie ein selektives Vertriebssystem?
Haben Sie wegen Ihres Distributionsverhaltens eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Grundpreisangaben bei kosmetischen Mittelnveröffentlicht am 26. April 2017
OLG Celle, Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVDen Beschluss des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Grundpreise bei Kosmetika), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:
Haben Sie Preisangaben nicht oder falsch getätigt?
Wurden Sie wegen falscher, unvollständiger oder missverständlicher Angaben bezüglich der geltenden Preise und/oder Grundpreise in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- BGH: Werbeaussagen für Kosmetika müssen nicht wissenschaftlich abgesichert seinveröffentlicht am 11. März 2016
BGH, Urteil vom 28.01.2016, Az. I ZR 36/14
§ 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 4, 11 Abs. 2 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Art. 20 Abs. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009Die Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Werbung Kosmetika) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung wettbewerbswidrig?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Kosmetik? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Irreführung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.