Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Unvollständige oder falsche Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2017, Az. 6 U 44/16
§ 3a UWG, § 5a Abs. 2 UWG; § 5 TMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Impressumspflicht im Internet).Soll Ihr Impressum falsche oder unvollständige Angaben enthalten?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, z.B. bei der Erstellung einer auf Sie angepassten Unterlassungserklärung.
- OLG München: Link zur OS-Schlichtungs-Plattform muss anklickbar seinveröffentlicht am 2. Januar 2017
- LG München I: XING-Profil muss ein Impressum enthaltenveröffentlicht am 30. November 2016
LG München I, Urteil vom 03.06.2014, Az. 33 O 4149/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 5 TMG
Eine Kurzbesprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG München – Impressum XING). Den Volltext des Urteils finden Sie im Folgenden:Wird Ihnen ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten vorgeworfen?
Genügt Ihr Impressum den gesetzlichen Anforderungen nicht oder sollen Sie andere Pflichtinformationen unterlassen haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- LG Leipzig: Impressum mit falscher Angabe der Aufsichtsbehörde ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Juli 2016
LG Leipzig, Urteil vom 27.05.2016, Az. 05 O 2272/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Leipzig – Impressum Aufsichtsbehörde), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:Soll Ihr Impressum fehlerhaft sein?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum dringlichkeitsschädlichen Verhalten des Antragstellers einer einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 27. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.04.2016, Az. 6 U 214/15
§ 3a UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Dringlichkeitsvermutung), den Volltext nachfolgend:Wollen Sie einen Anspruch per einstweiliger Verfügung durchsetzen?
Oder wurde gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen, gegen welche Sie sich verteidigen wollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Dortmund: Die gute Lesbarkeit des Impressums eines Werbeprospekts muss gewährleistet seinveröffentlicht am 18. Mai 2016
LG Dortmund, Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15
§ 3 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWGDas Urteil des LG Dortmund finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Dortmund – Impressum Werbeprospekt).
Genügt Ihr Impressum den rechtlichen Anforderungen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen eines wettbewerbswidrigen Impressums erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Arnsberg: Ein Hinweis, dass keine Gewähr für die Korrektheit eines Angebots übernommen wird, ist wettbewerbwidrigveröffentlicht am 27. November 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. 8 O 63/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 1 S. 1 BGBEine Kurzbesprechung der wesentlichen Aspekte der Entscheidung finden Sie (hier). Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie nachfolgend: (mehr …)