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Nach Erhalt einer eV…


Sobald eine einstweilige Verfügung zugestellt ist, haben Sie sich als Antragsgegner an diese zu halten. Die einstweilige Verfügung sollte keinesfalls ignoriert werden.Es steht Ihnen frei, sich der einstweiligen Verfügung zu unterwerfen und die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen oder gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch riskieren Sie bei Zuwiderhandlungen, ein gerichtlich angeordnetes Ordnungsgeld zahlen zu müssen (Ordnungsgeld).

Auch bei Unterwerfung unter die einstweilige Verfügung können Sie weitere rechtsanwaltliche Kosten des Antragstellers treffen, wenn Sie bestimmte notwendige Schritte unterlassen.