Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Amazon haftet für fehlende Grundpreisangaben selbst / Keine Ausnahme für „Ausreißer“veröffentlicht am 4. Januar 2016
OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 PAngV, Art. 3 Abs. 1 und 4 EU-RL 98/6/EGWir haben diese Entscheidung auf unserer Haupt-Website damm-legal.de zusammengefasst (hier) und geben im Folgenden den Volltext der Entscheidung wieder:
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