Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Verkauf von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. September 2016
BGH, Urteil vom 21.09.2016, Az. I ZR 234/15
§ 5 Abs. 1 Satz 1 ElektroG aF, § 4 Abs. 1 ElektroStoffV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroStoffVEine Kurzbesprechung dieses Urteils finden Sie auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de (BGH – Verkauf von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt). Den Wortlaut der Pressemitteilung des BGH finden Sie unten:
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Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Händlers für eine fehlende Kennzeichnung nach dem ElektroGveröffentlicht am 2. Dezember 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 3/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroGEine Zusammenfassung der Entscheidung können Sie (hier) lesen; im Folgenden finden Sie den Volltext der Entscheidung über die Verantwortlichkeit für eine fehlende Herstellerkennzeichnung bei Kopfhörern: (mehr …)