Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungenveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier, den Volltext im Folgenden:
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