Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Zu den Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass nur Unternehmer in einem Onlineshop kaufen könnenveröffentlicht am 8. Februar 2019
LG Berlin, Urteil vom 09.02.2016, Az. 102 O 3/16
Art. 246c EGBGB, Art. 48 Abs. 2 der CLP-VO, § 5 UWGDie Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier (LG Berlin – Zu den Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass nur Unternehmer in einem Onlineshop kaufen können) und den dazugehörigen Volltext unten:
Haben Sie Ärger wegen fehlender Verbraucherinformationen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Diese Fachanwaltskanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender Wirksamkeitsaussagenveröffentlicht am 7. Februar 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18
§ 3 HWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Einstweilige Verfügung gegen Wirksamkeitsaussagen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Soll Ihre Heilmittelwerbung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten und benötigen Hilfe bei der Verteidigung? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Magdeburg: Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Februar 2019
LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2019, Az. 36 O 48/18
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 9 S 1 UWG, § 3 Abs. 5 ApoBetrOEine kurze Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG Magdeburg – Verkauf von Medikamenten über Amazon), während der Volltext der Entscheidung unten zu lesen ist:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verkaufs von Medikamenten im Internet erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder bereits gerichtlich in eine einstweilige Verfügung oder eine Klage involviert sind, rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Diese Kanzlei ist mit wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) seit über einem Jahrzehnt vertraut. Rechtsanwalt Dr. Damm hilft Ihnen umgehend.
- BGH: Zum Rechtsmissbrauch, wenn Verband für Unterlassungsklage Prozessfinanzierer einschaltetveröffentlicht am 31. Januar 2019
BGH, Beschluss vom 29.11.2018, Az. I ZR 26/17
§ 242 BGB, § 10 Abs. 1 UWGZur Zusammenfassung des Urteils hier (BGH – Zum Rechtsmissbrauch, wenn Verband für Unterlassungsklage Prozessfinanzierer einschaltet). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Verhält sich Ihr Gegner rechtsmissbräuchlich?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder müssen sich in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, weil Sie angeblich nicht korrekt geworben haben? Oder wollen Sie Ihre alte/neue Werbung prüfen lassen? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Ein Fachanwalt, der durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut ist, wird Ihnen umgehend helfen, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamm: Handelt der Abmahner selbst irreführend, steht ihm kein Unterlassungsanspruch gegenüber Konkurrenten zuveröffentlicht am 28. Januar 2019
OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Täuschender Abmahner ohne Unterlassungsanspruch), den Volltext finden Sie nachfolgend:Sollen Sie Ihre Kunden getäuscht oder in die Irre geführt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Glauben Sie, Ihr Konkurrent macht es auch nicht besser? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um Abmahnungen möglichst zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Mittel gegen Verdauungsbeschwerden ist nicht zwangsläufig ein Arzneimittelveröffentlicht am 24. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.08.2018, Az. 6 U 148/17
§ 2 AMG, § 21 AMG; § 3a UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Arzneimitteleigenschaft), den Volltext unten:Gelten für Ihre Produkte spezialgesetzliche Vorschriften?
Haben Sie eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten, weil Sie möglicherweise bestimmte Informationspflichten nicht einhalten, und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Oder wollen Sie Ihr Angebot auf Wettbewerbsverstöße überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Düsseldorf: Zu den Anforderungen an die Auffindbarkeit und Deutlichkeit von Garantiebedingungenveröffentlicht am 21. Januar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2018, Az. 12 O 204/17
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 UWG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Aufklärung über Garantiebedingungen), den Volltext finden Sie nachfolgend:Werbung mit Garantien
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder müssen sich in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, weil Sie angeblich nicht korrekt mit Garantien geworben haben? Oder wollen Sie Ihre alte/neue Werbung prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit nur Teilen eines Testergebnisses ist irreführendveröffentlicht am 18. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2018, Az. 6 U 127/17
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Werbung mit unvollständigem Testergebnis), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Fragen zur korrekten Werbung mit Testergebnissen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Ihre Werbung nicht korrekt sein soll und Verbraucher in die Irre führt? Oder möchten Sie Ihre Werbung prüfen lassen, um genau dies zu vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Stuttgart: Eine Apotheken-Homepage darf nicht für bestimmte Produkte werbenveröffentlicht am 15. Januar 2019
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018, Az. 2 U 41/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 10 Abs. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Stuttgart finden Sie hier (OLG Stuttgart – Unzulässige Produktwerbung durch Apotheke), den Volltext unten:Soll Ihre Werbung oder Ihr Internetauftritt gegen gesetzliche Verbote verstoßen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Karlsruhe: Zur Angabe der Inhaltsstoffe beim Angebot von Kosmetikprodukten im Internetveröffentlicht am 10. Januar 2019
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17
§ 5a Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe haben wir hier besprochen (OLG Karlsruhe – Information über Inhaltsstoffe bei Kosmetikprodukten), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für Ihre Produkte spezielle Angaben machen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich Informationspflichten verletzt oder missachtet haben? Wollen Sie gleichzeitig prüfen lassen, ob das weitere Angebot rechtskonform ist? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.