Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zur Wettbewerbswidrigkeit bei fehlendem wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitsbezogene Angaben (Gingko-Extrakt)veröffentlicht am 24. März 2016
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2015, Az. 6 U 65/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 HCVO
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – Gesundheitsangaben ohne Wirksamkeitsnachweis) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Ist Ihre Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Zweibrücken: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss das Internet nicht vollständig kontrollieren / Vertragsstrafeveröffentlicht am 23. März 2016
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.2015, Az. 4 U 120/14
§ 339 S. 2 BGBEine Besprechung der Entscheidung des OLG Zweibrücken finden Sie hier (OLG Zweibrücken – Vertragsstrafe). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Wird von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert?
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen mit Vertragsstrafenklagen und hat an der Entscheidung BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11 – „rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafe“ mitgewirkt. Lassen Sie sich von uns helfen! Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Vertragsstrafenklagen (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes ist keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Handveröffentlicht am 22. März 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.02.2016, Az. 6 U 156/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas Urteil des OLG Frankfurt a.M. finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Frankfurt – geschäftliche Handlung).
Was ist eine geschäftliche Handlung – Wettbewerbsrecht anwendbar?
Ist zweifelhaft, ob das störende Verhalten eines Mitbewerbers überhaupt wettbewerbsrechtliche Relevanz hat? Oder haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten, obwohl Sie gar nicht geschäftlich handeln? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- BGH: Der Hinweis „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ ist bei Nichtangabe der teilnehmenden Märkte irreführendveröffentlicht am 21. März 2016
BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az. I ZR 194/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 5a Abs. 2 UWG aFEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Fressnapf) und im Folgenden im Volltext:
Ist Ihre Werbung wettbewerbswidrig und unterlässt die Angabe wesentlicher Informationen?
Haben Sie wegen einer irreführenden Werbung eine Abmahnung erhalten – weil wesentliche Informationen fehlten oder unzutreffend waren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in Printwerbung für Produkte im Onlineshop? / Vorlage von meinpaket.de an EuGHveröffentlicht am 15. März 2016
BGH, Beschluss vom 28.01.2016, Az. I ZR 231/14
Art. 7 Abs. 4 EU-RL 2005/29/EG; § 5a Abs. 2 und 3 UWGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Anbieterkennzeichnung in Printwerbung) und den Volltext nachstehend:
Sie haben eine Abmahnung wegen fehlender Anbieterkennzeichnung (Impressum) erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Pflichtangaben zu Ihrem Unternehmen in Printwerbung oder im Internet nicht richtig oder überhaupt nicht vorhalten? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit von Sammelaktionen, die an Minderjährige gerichtet sindveröffentlicht am 15. März 2016
BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 160/05
§ 1 UWG a.F., § 4 Nr. 2 UWG a.F.Die Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Sammelaktion für Schoko-Riegel) und nachstehend im Volltext wiedergegeben:
Besondere Vorsicht bei Werbung für Jugendliche – sind Sie abmahngefährdet?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Werbeaktionen, speziell solchen für Minderjährige? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblich unlauterer Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BGH: Bei aufwandsbezogenen Dienstleistungskosten sind die Berechnungsparameter und deren Höhe anzugebenveröffentlicht am 14. März 2016
BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV, § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV, Art. 7 Abs. 4 lit. c EU-RL 2005/29/EGDie Besprechung des Urteils finden Sie hier (BGH – Preisangabe bei aufwandsabhängigen Kosten). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie haben eine Abmahnung wegen fehlerhafter Preisangabe erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Preisangabenverordnung nicht einhalten? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Celle: Von Kfz-Haftpflichtversicherungen beauftragte Sachverständige sind Marktteilnehmerveröffentlicht am 14. März 2016
OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012, Az. 13 U 188/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWG
Das Urteil des OLG Celle finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Celle – Marktteilnehmer).Aggressive geschäftliche Handlungen – Sind Sie betroffen?
Werden Sie in Ihrem Geschäftsalltag, z.B. von Mitbewerbern, unter Druck gesetzt und empfinden dies als unrechtmäßig? Oder haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- BGH: Werbeaussagen für Kosmetika müssen nicht wissenschaftlich abgesichert seinveröffentlicht am 11. März 2016
BGH, Urteil vom 28.01.2016, Az. I ZR 36/14
§ 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 4, 11 Abs. 2 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Art. 20 Abs. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009Die Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Werbung Kosmetika) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung wettbewerbswidrig?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Kosmetik? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Irreführung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Düsseldorf: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung lässt auch Unterlassungserklärung unwirksam werdenveröffentlicht am 10. März 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 129/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDie Entscheidung haben wir hier (OLG Düsseldorf – Bedingte Unterlassungserklärung) zusammengefasst und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Wurden Sie abgemahnt und vermuten Sie Rechtsmissbrauch?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben, obwohl bei der Abmahnung einiges nicht „stimmig“ ist? Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind unzulässig und geben Ihnen einen Schadensersatzanspruch gegen den Abmahnenden. Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.