Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Zur Reichweite einer Unterlassungserklärung bei Veröffentlichungen im Internetveröffentlicht am 22. April 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2015, Az. 2 U 40/15
§ 150 Abs. 2 BGB, § 133 BGB, 157 BGB
Die Zusammenfassung des Stuttgarter Urteils finden Sie hier (OLG Stuttgart – Reichweite einer Unterlassungserklärung), den Volltext dagegen im Folgenden:Haben Sie Probleme mit einer Unterlassungserklärung?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Wurde Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptiert oder sollen Sie auf Grund Ihrer Erklärung Tätigkeiten ausüben, die von Ihrem Vertragswillen nicht umfasst sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- OLG Düsseldorf: Bei unzutreffender Wirkungsaussage ist die Werbung für ein Produkt irreführendveröffentlicht am 21. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-2 U 11/15
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGBDie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – unzutreffende Wirkungsaussage) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung für ein Nahrungs- oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel, Lebensmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung mit Wirkungsaussagen erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Düsseldorf: Werbung mit „CE-geprüft“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016, Az. I-15 U 58/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWGEine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Düsseldorf – CE-geprüft). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Die Tücken der Werbung mit Prüfsiegeln
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Werbung mit einem Prüfsiegel (z.B. TÜV o.ä.) nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit Testergebnis ohne Fundstelleveröffentlicht am 18. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.03.2016, Az. 6 U 182/14
§ 5a UWG
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung Testergebnis), den Volltext nachstehend:Haben Sie eine Abmahnung wegen irreführender Werbung erhalten?
Sie sollen Testergebnisse nicht in wettbewerbskonformer Weise in Ihrer Werbung verwendet haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Würzburg: Werbung für Küchen muss Hersteller und Typenbezeichnung der enthaltenen Elektrogeräte angebenveröffentlicht am 14. April 2016
LG Würzburg, Urteil vom 17.12.2015, Az. 1 HK O 1781/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 145 BGBDas Urteil des LG Würzburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Würzburg – Küchenwerbung).
Haben Sie eine Abmahnung wegen unvollständiger Werbung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten, weil wesentliche Angaben fehlen? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit technischen Angaben / Ergänzender Leistungsschutz LED-Leuchteveröffentlicht am 12. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.01.2016, Az. 6 U 50/15
§ 4 Nr. 3 UWG; § 5 UWGDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Leistungsschutz LED-Leuchte) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung für ein technisches Produkt wettbewerbsrechtlich zulässig?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung für z.B. elektronische Geräte oder Leuchten? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterungveröffentlicht am 7. April 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG
Die Besprechung des Urteils finden Sie hier (BGH – Durchgestrichener Preis II). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:Wird Ihnen eine irreführende Preiswerbung vorgeworfen?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Preisangaben nicht wettbewerbskonform sind? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und beispielsweise eine individuelle Unterlassungserklärung abzugeben.
- LG Arnsberg: Zur korrekten Versandkostenangabe des Onlinehändlers bei eBay & Co.veröffentlicht am 4. April 2016
LG Arnsberg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 8 O 119/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2, Abs. 6 S. 2 PAngV; § 312 j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (LG Arnsberg – Angabe der Versandkosten), den Volltext nachstehend:Sie haben eine Abmahnung wegen falscher Versandkostenangabe erhalten?
Sie sollen Versandkosten nicht oder nicht korrekt angegeben oder andere wesentliche Merkmale in Ihrer Artikelbeschreibung ausgelassen haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Im Bereich der Heilmittelwerbung ist ein Wettbewerbsverhältnis anhand des Angebots von Heilbehandlungen weit auszulegenveröffentlicht am 31. März 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2015, Az. 12 O 274/15
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, 4 Nr. 11 UWG (2008); § 3 S. 2 Nr. 1 HWGDas Urteil des LG Düsseldorf finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Düsseldorf – Werbung für Heilmittel).
Abmahnung wegen der Werbung für eine Heilmethode erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung für eine Heilbehandlung oder ein Medikament erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für fehlerhafte Einträgeveröffentlicht am 29. März 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.01.2016, Az. 6 W 106/15
§ 5 UWG
Eine Besprechung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Adressverzeichnis) und im Folgenden den Volltext:Sind Sie für eine Irreführung verantwortlich?
Benötigen Sie Beratung bezüglich Ihrer Verantwortlichkeit für irreführende oder fehlerhafte Angaben auf einer Plattform oder in einem Verzeichnis, für welches Sie verantwortlich sind? Haben Sie Angaben in gutem Glauben von Dritten erhalten, welche sich später als unwahr herausstellten? Haben Sie deshalb z.B. eine Abmahnung wegen angeblicher Irreführung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.