Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Die Bewerbung als „mild gesalzene Suppe“ verstößt gegen die HCVOveröffentlicht am 12. Mai 2016
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2016, Az. 4 U 218/15
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 8 Abs. 1 HCVO, Art. 9 Abs. 1 S. 2 der HCVO
Das Urteil des OLG Karlsruhe finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Karlsruhe – Werbung Kindersuppen).Werben Sie mit nährstoffbezogenen Angaben?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung mit nährstoffbezogenen Angaben erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, z.B. mit einer individuell angepassten Unterlassungserklärung.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur rechtsmissbräuchlichen Abmahnung und unwirksamen Drittunterwerfungveröffentlicht am 11. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.02.2016, Az. 6 W 10/16
§ 8 Abs. 4 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Rechtsmissbräuchliche Abmahnung). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:Wurden Sie (zu Unrecht) abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sind der Ansicht, der Abmahner handelt rechtsmissbräuchlich? Können Sie einen Wettbewerbsverstoß gleichwohl nicht ausschließen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Auch vorbehaltslose Unterlassungserklärung stellt kein Anerkenntnis des Wettbewerbsverstoßes darveröffentlicht am 9. Mai 2016
OLG Celle, Urteil vom 15.11.2012, Az. 13 U 57/12
Art. 12 GG; § 257 BGB, § 781 BGB; § 1 PodG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDie Entscheidung des OLG Celle haben wir hier kurz zusammengefasst (OLG Celle – Unterlassungserklärung ohne Vorbehalt). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Haben Sie eine Unterlassungserklärung ohne Vorbehalt abgegeben?
Fordert man von Ihnen Erstattung von Anwaltskosten und weitere Zahlungen, da Sie ja die Unterlassungserklärung ohne Vorbehalt (z.B. „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich“) abgegeben hätten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbwerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung über Herstellereigenschaftveröffentlicht am 4. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.03.2016, Az. 6 U 40/15
§ 5 UWGDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Herstellereigenschaft) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Wird Ihnen irreführende Werbung vorgeworfen?
Sollen Sie Tatsachen falsch oder missverständlich in Ihrer Werbung wiedergegeben haben? Haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung oder Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- VG Lüneburg: Zur irreführenden Etikettierung von Lebensmittelnveröffentlicht am 3. Mai 2016
VG Lüneburg, Urteil vom 28.01.2016, Az. 6 A 30/15
§ 39 Abs. 2 LFGB; § 28 VwVfGDas Urteil des VG Lüneburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (VG Lüneburg – Etikettierung Gemüsesaft).
Halten Sie alle Vorschriften der LMIV ein?
Haben Sie eine behördliche Aufforderung oder eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer fehlerhaften Etikettierung eines Lebensmittels erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten (z.B. Lebensmittelkennzeichnung) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten eines abmahnenden Verbandesveröffentlicht am 2. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.02.2016, Az. 6 U 150/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas Urteil des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt a.M. – Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abmahnung eines Fachverbands). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Haben Sie eine Abmahnung von einem Verband erhalten?
Sind Sie der Ansicht, der Verband handelt rechtsmissbräuchlich oder hat jedenfalls keinen Anspruch auf die Kosten eines externen Rechtsanwalts? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Koblenz: Unzulässige Werbung für ein Arzneimittel bezüglich nicht zugelassener Anwendungsgebieteveröffentlicht am 2. Mai 2016
OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.2016, Az. 9 U 895/15
§ 3 HWG, § 3a HWG, § 5 HWG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Koblenz – Werbung Arzneimittel), den Text der Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 20.04.2016 haben wir nachfolgend wiedergegeben:Ist Ihre Arzneimittelwerbung zulässig?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung oder anderer Angaben für ein Medikament erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Dortmund: Zur Kennzeichnung eines Onlineshops, der nur mit Gewerbetreibenden handeln willveröffentlicht am 27. April 2016
LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2016, Az. 25 O 139/15
§ 312j BGB; Art. 246a EGBGB
Die Entscheidung des LG Dortmund haben wir hier besprochen (LG Dortmund – Onlineshop für Gewerbetreibende) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Genügt Ihr Onlineshop den gesetzlichen Anforderungen?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung Ihres Onlineshops oder anderweitigen Verkaufsauftritts? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung oder Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Köln: Nachahmung und wettbewerbliche Eigenart von Freizeitschuhenveröffentlicht am 26. April 2016
OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015, Az. 6 U 44/15
§ 3 UWG, 4 Nr. 9 UWG a.F., § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWGEine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Köln – Freizeitschuhe). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Unlautere Nachahmung von Produkten
Wird Ihnen vorgeworfen, dass das von Ihnen vertriebene Produkt ein anderes nachahmt? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen fachlich umstrittener gesundheitsbezogener Angaben im Eilverfahrenveröffentlicht am 25. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2016, Az. 6 W 21/16
§ 3 HWG
Das Urteil des OLG Frankfurt finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Frankfurt – Werbung mit Gesundheitsbezug).Abmahnung wegen einer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung für eine Heilbehandlung, ein Medikament oder ein Nahrungsergänzungsmittel erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.