Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache ist wettbewerbswidrig / Anhang I TextilKennzVveröffentlicht am 26. Oktober 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2018, Az. 2 U 55/18
§ UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, Art. 11 EU-VO Nr. 1007/2011 (Textilkennzeichnungsverordnung), Art. 16 Abs. 1 EU-VO Nr. 1007/2011Hier werden zwei Aspekte der Entscheidung des Stuttgarter Senats kurz besprochen (OLG Stuttgart: Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung in englischer Sprache entgegen Anhang I TextilKennzV ist wettbewerbswidrig). Zum Volltext der Entscheidung:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- LG Hamburg: Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis nicht erforderlichveröffentlicht am 11. November 2019
LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2019, Az. 406 HKO 106/19
§ 8 UWG, § 2 Abs. 1 PrAngVODie Entscheidung des LG Hamburg wird hier besprochen (LG Hamburg: Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis nicht erforderlich). Zum Volltext der Entscheidung:
Wurden Sie wegen fehlenden Grundpreises abgemahnt?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Bei der Verwendung von Prüfzeichen wie „LGP tested“ ist der Verbraucher über die Vergabekriterien zu informierenveröffentlicht am 22. Oktober 2019
BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15
§ 5a Abs. 2 UWGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten! Eine Zusammenfassung finden Sie unter dem nachfolgenden Link (BGH: Bei der Verwendung von Prüfzeichen wie „LGP tested“ ist der Verbraucher über die Vergabekriterien zu informieren).
Haben Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Prüfzeichen erhalten?
Benötigen Sie Hilfe wegen einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- Wettbewerbsrecht – Wir sind Ihre Fachanwälte!veröffentlicht am 8. Oktober 2015
Die Spezialisten der Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen im Wettbewerbsrecht. Sie erhalten Unterstützung zur Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Erhalt einer einstweiligen Verfügung oder Klage), zu Rechtsfragen betreffend u.a. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Elektrogesetz (ElektroG), die Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), oder die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
Lesen Sie aus unserer Übersicht an aktuellen Entscheidungen zum Wettbewerbsrecht: